Karlsruhe. Betreiber von Biogas-Anlagen sind mit Verfassungsbeschwerden gegen die Ökostrom-Reform von 2014 gescheitert. Die beanstandeten Neuregelungen verletzten diese nicht in ihrem verfassungsrechtlich geschützten Vertrauen, teilte das Bundesverfassungsgericht gestern mit. Die Karlsruher Richter nahmen die Beschwerden deshalb nicht zur Entscheidung an.

Betreiber von Biogas-Anlagen sind mit Verfassungsbeschwerden gegen die Ökostrom-Reform von 2014 gescheitert. Die beanstandeten Neuregelungen verletzten diese nicht in ihrem verfassungsrechtlich geschützten Vertrauen, teilte das Bundesverfassungsgericht gestern mit. Die Karlsruher Richter nahmen die Beschwerden deshalb nicht zur Entscheidung an.

Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird die klimafreundliche Stromerzeugung aus Sonne, Wind, Wasser und Biogas gefördert. Das trieb aber den Strompreis stark in die Höhe. Die Reform 2014 sollte dem entgegenwirken. Die Strommenge, für die Betreiber von Biogas-Anlagen den vollen Vergütungsanspruch geltend machen können, wurde für die Zukunft gedeckelt. Ein Bonus wird seither nur noch für bestimmte Biomasse-Stoffe gewährt.

Dagegen hatten die Betreiber geklagt. Ursprünglich war die volle Vergütung auf 20 Jahre versprochen. Nach Auffassung der Richter schaffen solche Zusagen zwar eine besondere Vertrauensgrundlage für Investitionen. Das schließe aber „nicht jegliche Randkorrektur“ aus, hieß es. (Az. 1 BvR 1140/15 u.a.)