Essen. . Rund sechs Jahre nach der Atomwende haben die Akw-Betreiber Eon, RWE und Vattenfall im Ringen um eine Entschädigung nur einen Teilerfolg erzielt.

Die Energiekonzerne sollen wegen des beschleunigten Atomausstiegs eine „angemessene“ Entschädigung erhalten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht nach Klagen von Eon, RWE und Vattenfall entschieden. Die Richter forderten den Gesetzgeber auf, bis Ende Juni 2018 einen Ausgleich zu regeln.

Mit Milliardensummen dürfen die Konzerne aber nicht rechnen. Denn der 2011 besiegelte Atomausstieg stelle entgegen der Argumentation der Konzerne keine Enteignung dar, erläuterte das oberste deutsche Gericht. „Die Milliardenforderungen, wie sie den Konzernen vorgeschwebt haben, sind damit vom Tisch“, sagte Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesumweltministerium.

Der Essener Energiekonzern Eon hatte seinen Schaden mit mehr als acht Milliarden Euro beziffert, bei RWE schätzten Experten die Summe auf sechs Milliarden, Vattenfall forderte 4,7 Milliarden. Dem Verfassungsgericht zufolge sind aber nur Investitionen zu entschädigen, die nach der Laufzeit-Verlängerung 2010 getätigt wurden. Die schwarz-gelbe Regierung hatte den 2002 von Rot-Grün auf den Weg gebrachten Atomausstieg gebremst, wenige Monate später nach der Katastrophe im japanischen Fukushima aber wieder beschleunigt.

Finanzminister Schäuble reagiert gelassen

RWE erklärte, man gehe nicht von „Entschädigungen in Milliardenhöhe“ aus. Eon teilte mit, der Konzern habe ab Ende 2010 „Hunderte Millionen Euro“ in einen längeren Betrieb der Kernkraftwerke investiert. Mit kurzfristigen Zahlungen rechne Eon nicht. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) gab sich mit Blick auf die finanziellen Auswirkungen des Verfassungsgerichtsurteils gelassen. Die Folgen seien „nicht so aufregend“.

Der frühere Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) betonte, Karlsruhe habe „den rot-grünen Atomausstieg von 2002 und auch die schwarz-gelbe Rücknahme ihrer Laufzeitverlängerung bestätigt“. Die wenigen Ansprüche der Konzerne gingen „auf handwerkliche Fehler von Merkels Atomausstieg zurück“, sagte er der unserer Redaktion. Nach dem Urteil sollten die Konzerne „jetzt ihre weiteren Klagen zurückziehen – vor allem mit Bezug zu Endlagerung und dem Fukushima-Moratorium“, forderte Trittin.

Umweltschützer zeigten sich zufrieden. Das Gericht habe die Argumente der Atomkonzerne mehrheitlich zurückgewiesen, kommentierte Greenpeace-Atomexperte Heinz Smital.