Frankfurt am Main. Die Deutsche Telekom hat dem Bundeskriminalamt (BKA) laut einem Zeitungsbericht Millionen von Kundendaten bereitgestellt. Es sei nach den Terroranschlägen von New York 2001 per Rasterfahndung nach potentiellen „Schläfern“ gesucht worden.

Die Deutsche Telekom hat dem Bundeskriminalamt (BKA) laut einem Zeitungsbericht nach dem 11. September 2001 Millionen von Kundendaten für groß angelegte Rasterfahndungen bereitgestellt. Dabei sei es nicht um die Suche nach bestimmten Straftätern oder konkrete Gefahren gegangen, sondern um eine Durchrasterung von nahezu allen Kunden-Datenbeständen der Telekom ohne ersichtliche Rechtsgrundlage, berichtete die «Frankfurter Rundschau» unter Berufung auf gut informierte Konzernkreise.

Unternehmensführung bezweifelt angeblich Rechtsgrundlage

In den Kundendaten sei nach den Terroranschlägen von New York 2001 anhand bestimmter Kriterien nach potentiellen «Schläfern» gesucht worden. Die Rasterfahndung habe unter anderem in einem Rechenzentrum der Telekom stattgefunden. Wie die Zeitung weiter berichtet, sehen Führungskreise des Unternehmens bis heute keine ausreichende Rechtsgrundlage für das heimliche Durchforsten von Millionen Kundendaten. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bundesweite Rasterfahndung nach «Schläfern» 2006 für verfassungswidrig erklärt. (afp)

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