Düsselforf. Die Milchbauern durften sich nicht im letzten Jahr mit einem Boykottaufruf gegen die Milch-Dumpingpreise, die der Einzelhande ihnen aufzwang, wehren. Der so erfolgte knapp zehntägige Milchlieferstopp verstieß gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs.

Der Bundesverband der Milchviehhalter, der diesen bundesweiten Boykottaufruf gestartet hatte, musste am Morgen eine schmerzliche Niederlage einstecken: Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf wies jetzt seine Beschwerde gegen das Bundeskartellamt zurück und bezeichnete diesen Aufruf des Bundesverbandes Deutscher Milchviehhalter als einen unbilligen Wettbewerbsverstoß.

Den juristischen Stein ins Rollen gebracht hatte im letzten Jahr das Bundeskartellamt, das Ende 2008 den Aufruf zum Milchlieferstopp vom Mai als kartellrechtswidrig bezeichnete. Dagegen wehrten sich die Milchbauern. Sie erklärten, Milch könne nicht zu dem durch den Einzelhandel erzwungenen Dumpingpreis produziert werden. Damals war der Rohmilchpreis bis unter 30 ct. je Liter gesunken.

Nach Angaben des Bundesverbandes der Milchbauern sollen sich damals 90 Prozent seiner Mitglieder am Milchlieferboykott beteiligt haben, so daß bis zu 85 Prozent der Milchmengen nicht mehr an die Molkereien geliefert wurde. Beendet worden ist der Lieferstopp Anfang Juni letzten Jahres.

Nach Auffassung des Kartellsenats müssen sich die Preise nach Angebot und Nachfrage richten. Der Markt entscheide. Erzeuger hätten, so die Richter, keinen Anspruch auf kosten deckende Produktion.

Im übrigen, so wies der Senat den Bundesverband hin, gebe es bereits zwölf Prozent Milchbauern, die mit diesen Preisen durchaus kosten deckend arbeiteten. Die geforderten 43 ct je Liter zur Kostendeckung beträfen danach augenscheinlich nicht alle Milchviehhalter. (Az.: VI-Kart 13/08 (V).