Frankfurt/Main/Bochum. Nach der Ablösung der Bochumer Staatsanwältin Margrit Lichtinghagen droht Ex-Postchef Klaus Zumwinkel nun möglicherweise doch wieder eine härtere Strafe wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Frühere Absprachen mit der Staatsanwaltschaft sind womöglich hinfällig.

Nach der Ablösung der Bochumer Staatsanwältin Margrit Lichtinghagen droht Ex-Postchef Klaus Zumwinkel nun möglicherweise doch wieder eine härtere Strafe wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Nach Informationen der Internetausgabe der «Frankfurter Rundschau» könnten frühere Absprachen mit dem Ziel einer Bewährungsstrafe zwischen Zumwinkel und der Staatsanwältin nun hinfällig sein.

«Wenn es Vorgespräche gegeben hat, dann muss sie Margrit Lichtinghagen geführt haben», heißt es in der Bochumer Behörde. Lichtinghagen war zum Jahresbeginn nach internen Querelen in der Behörde an das Essener Amtsgericht gewechselt. Die Anklage im Prozess gegen Zumwinkel wird nun von Oberstaatsanwalt Gerrit Gabriel und Staatsanwältin Daniela Wolters vertreten, wie ein Sprecher der Bochumer Staatsanwaltschaft bestätigte. Wolters war demnach von Beginn in die Ermittlungen gegen den früheren Top-Manager eingebunden.

Der Prozess gegen Zumwinkel soll am Donnerstag kommender Woche vor dem Bochumer Gericht beginnen. Bislang beraumte die Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Wolfgang Mittrup nur zwei Verhandlungstage an.

Der damalige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Post AG, Klaus Zumwinkel (l.), verlaesst im Februar 2008 in Begleitung seines Anwaltes Hanns Feigen und der Staatsanwaeltin Margrit Lichtinghagen sein Haus in Köln. Foto: ddp
Der damalige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Post AG, Klaus Zumwinkel (l.), verlaesst im Februar 2008 in Begleitung seines Anwaltes Hanns Feigen und der Staatsanwaeltin Margrit Lichtinghagen sein Haus in Köln. Foto: ddp © ddp

Zumwinkel wird vorgeworfen, zwischen 2001 und 2006 über eine Stiftung in Liechtenstein insgesamt rund 1,2 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft hält das Gericht aber einen Teil der Verstöße für verjährt und ließ nur die Vorwürfe für die Jahre 2002 bis 2006 zur Verhandlung zu. Damit sinkt der Steuerschaden knapp unter die Millionen-Grenze. Ab einer Million Euro darf nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs keine Bewährungsstrafe mehr verhängt werden - es sei denn, bei «besonders gewichtigen Milderungsgründen».

«Über das Strafmaß wird erst in der Hauptverhandlung entschieden», sagte Bernd Bienioßek, Sprecher der Bochumer Staatsanwaltschaft, auf Anfrage des Internet-Portals. Stünde das Urteil schon fest, wäre der gesamte Prozess hinfällig. «Wir inszenieren hier keine Kammerspiele», betonte Bienioßek. (ddp, afp)

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