Essen. Ein Bergbauer aus Peru gegen den deutschen Energiekonzern RWE: Am Donnerstag wird eine Klage wegen des Klimawandels verhandelt.

Wegen der Folgen des Klimawandels klagt ein Kleinbauer aus Peru gegen den zweitgrößten deutschen Energiekonzern RWE. Am Donnerstag beginnt der Zivilprozess am Landgericht Essen. Kläger Saúl Luciano Lliuya (36) hat angekündigt, auch selbst im Gerichtssaal zu erscheinen. Sein Haus ist durch das Abschmelzen von Gletschern bedroht, RWE soll zahlen.

Der 36-jährige Bergführer und Kleinbauer ist bei der Klage nicht auf sich alleine gestellt. Vertreten wird er von der Hamburger Anwältin Roda Verheyen, die deutsche Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch zieht im Hintergrund Fäden und unterstützt Saul Luciano Lliuya. Eine Stiftung trägt die Kosten des Verfahrens, ruft aber auch zu Spenden auf. Bis Mittwoch waren rund 5000 Euro zusammengekommen.

Anwältin will RWE Mitverantwortung nachweisen

Kläger Saúl Luciano Lliuya will erreichen, dass RWE Schutzmaßnahmen gegen den Klimawandel in seiner Heimat bezahlt. Sollte das Gericht dem Mann Recht geben, könnten weitere Verfahren folgen. Ein Urteil wird am ersten Prozesstag aller Voraussicht nach nicht verkündet. Zeugen und Sachverständige werden auch nicht gehört.

Germanwatch zitiert die Anwältin mit den Worten: „Um den rechtlichen Anspruch zu belegen, müssen wir dem Gericht im Detail beweisen, dass RWE sehr wohl eine Mitverantwortung trägt für die Gefährdung des Eigentums meines Mandanten – und das werden wir auch tun.“

RWE soll mehr als 23.000 Euro zahlen

Das Haus des Klägers steht in der Andenstadt Huarez, die an einem Bergsee liegt. Durch den von RWE mitverursachten Klimawandel und die Gletscherschmelze sei der Pegel des Sees so stark angestiegen, dass das Haus des Klägers überschwemmt zu werden drohe, hieß es. Der Energiekonzern soll deswegen mehr als 23.000 Euro für Sicherungsmaßnahmen zahlen. Sein Fall ist auch Thema einer Dokumentation „Letzte Chance für unser Klima“, die in den nächsten Tagen in Berlin, Bonn und Hamburg gezeigt wird.

RWE bestreitet die Vorwürfe und erklärte, für die Klage gebe es keine Rechtsgrundlage. So habe der Bauer die mutmaßliche Überschwemmungsgefahr nicht ausreichend dargelegt. Überdies bestehe «keine lineare Ursachenkette» zwischen dem Kohlendioxidausstoß aus den RWE-Kohlekraftwerken und der vor Ort drohenden Flutgefahr. (law/epd)