Hagen. . Dachdecker, Maler- und Stuckateurbetriebe dürfen aufatmen. Das mit Inkrafttreten einer EU-Vorschrift seit dem 1. Oktober aufgetretene Problem der Entsorgung HBCD-haltiger Dämmplatten ist zunächst gelöst. Das NRW-Umweltministerium erklärte, dass Betriebe den Abfall weiter in üblichen Mengen wie vor dem 1. Oktober in Müllverbrennungsanlagen abliefern dürfen.
Das Landesumweltministerium stellte klar, dass die Betriebe diese Platten wie bisher als Baumischabfall zur thermischen Entsorgung in geeigneten Müllverbrennungsanlagen abliefern dürfen. Vor allem aber dürfen sie die seit dem 1. Oktober angefallenen gefährlichen Abfälle in Chargen bis zu zwei Tonnen in Reinform und ohne Umweg über einen Entsorgungsbetrieb direkt an die Müllverbrennungsanlagen in NRW liefern.13 von 16 Müllverbrennungsanlagen (MVA) in NRW haben eine Genehmigung zur Verbrennung der HBCD-haltigen Abfälle.
Probleme hatte es seit dem 1. Oktober gegeben, weil sowohl Müllverbrennungsanlagen als auch Entsorger sich entweder geweigert haben, den Sondermüll in reinen Chargen anzunehmen, oder aber horrende Preise dafür aufriefen. Statt rund einhundert Euro pro Tonne Mischabfall wurden vierstellige Beträge verlangt. Das Umweltministerium griff in dieser Woche moderierend ein, sprach mit Vertretern des Handwerks und der Entsorgungsbranche sowie Betreibern der Anlagen. Nach konstruktiven Gesprächen „haben wir rasch einen Schritt für eine pragmatische Lösung für die Unternehmen getan, der auch den ökologischen Anforderungen an die Entsorgung solcher Abfälle angemessen Rechnung trägt“, erklärt NRW-Umweltminister Johannes Remmel.
HBCD, also Hexabromcyclododecan, gilt als sogenannter persistenter Stoff, der über einen langen Zeitraum Schadstoffe abgibt, unter Umständen in die Nahrungskette gelangen kann und unter anderem schädigende Wirkung auf Fruchtbarkeit hat. Wegen der Langzeitwirkung dürfen HBCD-Platten nicht auf Deponien gelagert werden, sondern müssen verbrannt werden. Genutzt wurde HBCD in der Vergangenheit , um Dämmplatten weniger leicht brennbar zu machen. Seit 2013 war bekannt, dass HBCD-haltige Dämmstoffe auf die Liste der europäischen Chemikalienverordnung (POP) aufgenommen und ab einer gewissen Konzentration als Sondermüll deklariert werden würden. Dies ist seit dem 1. Oktober der Fall.