Berlin.

Obdachlose, Überschuldete oder Flüchtlinge sind keine lukrative Kundschaft für Banken. Schätzungen zufolge leben rund eine halbe Million Menschen ohne Konto in Deutschland. Weil aber viele Überweisungen oder Einzahlungen ohne Bank unmöglich sind, brauchen auch sie eine Bankverbindung. Der Gesetzgeber hat reagiert. Seit Mitte Juni dieses Jahres gibt es das Konto für alle. Allerdings wird in dem Gesetz kein Betrag für die Gebühren festgelegt. Das nutzen offenbar einige Banken aus.

Sie verlangen deutlich höhere Gebühren für das Basiskonto im Vergleich zu einem regulären Girokonto oder erheben zusätzliche Entgelte für Extraleistungen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen will gegen diese Geschäftsmodelle vorgehen und hat sechs Geldinstitute abgemahnt: Die Deutsche Bank, die Postbank, die Targobank, die Sparkasse Holstein, die Volksbank Karlsruhe sowie die BBBank.

Neun Euro Kosten im Monat

Beim Basiskonto handelt es sich um ein sogenanntes Guthabenkonto. Es kann Geld eingezahlt, überwiesen und abgehoben werden. Aber die Inhaber können das Konto nicht überziehen. Für die Eröffnung muss es eine Adresse geben, aber keinen festen Wohnsitz.

Bei der Deutschen Bank liegt die Gebühr für das Basiskonto bei 8,99 Euro pro Monat. Auch bei der Targobank kostet das Basiskonto rund neun Euro. Ändert sich nichts an den Gebühren, will die Verbraucherzentrale eine Klage anstrengen.

Für den Paritätischen Wohlfahrtsverband ist die Geschäftspraxis „ein klarer Fall von Diskriminierung“. „Es geht offensichtlich darum, unerwünschte Kundschaft abzuschrecken“, sagt Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. „Lenken die Banken nicht freiwillig ein, sollte der Gesetzgeber die Bedingungen für das Basiskonto vorschreiben.“