Berlin/Düsseldorf. Erneute Wende bei den Fusionsplänen von Edeka und Tengelmann: Ein Gericht kassierte nun die Ministererlaubnis. Das freut die Grünen.
Die Grünen haben die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zur Sondererlaubnis von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel für eine Fusion der Supermarktketten Edeka und Kaiser’s Tengelmann begrüßt. „Das Urteil ist eine Ohrfeige für Sigmar Gabriel“, sagte Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter unserer Redaktion.
„Die Ministererlaubnis von Sigmar Gabriel war ein völlig falsches Signal an die Branche“, sagte Hofreiter weiter. Er hieß es gut, dass die Richter die Konzentration der Macht bei den Supermärkten gestoppt hätten. „Die Mega-Fusion würde den Preisdruck auf die Bauern unnötig steigern und die Wahlmöglichkeiten für Verbraucher weiter einschränken.“
Edeka prüft rechtliche Möglichkeiten
Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub reagierte hingegen mit „großer Bestürzung“ auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf. „Wir bedauern diese Wendung im Ministererlaubnisverfahren außerordentlich, insbesondere mit Blick auf unsere knapp 16.000 Mitarbeiter bei Kaiser’s Tengelmann“, sagte Haub einer Mitteilung zufolge am Dienstag. Ziel sei es immer gewesen, Kaiser’s Tengelmann als Ganzes abzugeben und damit den größten Teil der Arbeitsplätze zu erhalten.
Edeka kündigte unterdessen an, zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten für das Unternehmen nach dem Stopp der Ministererlaubnis für die Übernahme des Konkurrenten Kaiser’s Tengelmann noch bestehen. Das teilte der Handelskonzern am Dienstag mit. „Im Interesse der Beschäftigten von Kaiser’s Tengelmann hätten wir uns eine andere Entscheidung gewünscht“, sagte ein Unternehmenssprecher.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte zuvor die Ministererlaubnis für die Übernahme der Supermarktkette Kaiser’s Tengelmann durch Edeka in einer Eilentscheidung vorläufig gestoppt. Die Sondererlaubnis von Gabriel für die Fusion der Supermarktketten ist demnach rechtswidrig und wurde deshalb zunächst außer Kraft gesetzt, wie das Gericht am Dienstag auf seiner Internetseite mitteilte.
Befangenheit und fehlende Neutralität
Gabriel habe „über die Erteilung der Erlaubnis nicht entscheiden dürfen, da sein Verhalten im Erlaubnisverfahren die Besorgnis seiner Befangenheit und fehlenden Neutralität begründe“, hieß es weiter. Gabriel habe in der entscheidenden Phase des Erlaubnisverfahrens „geheime Gespräche“ mit Kaiser’s Tengelmann und Edeka geführt.
Zudem stelle der Erhalt der Arbeitnehmerrechte bei Kaiser’s Tengelmann keinen Gemeinwohlbelang dar. Auch die Argumentation des Ministers, durch die Vorgaben werde die Sicherung von rund 16.000 Arbeitsplätzen gewährleistet, stieß bei den Richtern auf Zweifel.
Wirtschaftsministerium prüft juristische Schritte
Gabriel weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück. Dazu erklärte das Wirtschaftsministerium am Dienstag in Berlin: „Die vom Gericht behauptete Befangenheit wurde von keinem Verfahrensbeteiligten zu keinem Zeitpunkt vorgetragen.“ Wie in solchen Verfahren üblich, habe Gabriel auch Gespräche mit den Antragstellern geführt. Dies sei „üblich, möglich und zulässig“. Das Ministerium prüft nun das Urteil und will dann entscheiden, ob es juristisch dagegen vorgeht.
Der Edeka-Konkurrent Rewe sei – anders als vom Gericht behauptet – im Verfahren nicht schlechter behandelt worden. Ein Gegenangebot von Rewe, das die Richter unter Verweis auf den Erhalt fast aller Arbeitsplätze bei Kaiser’s Tengelmann anführen, sei geprüft worden. „Dieses Angebot von Rewe stellte gegenüber dem Angebot von Edeka allerdings aus kartellrechtlichen Gründen keine Alternative dar“, hieß es in der Stellungnahme.
Nicht nachvollziehbar sei zudem, dass Arbeitnehmerrechte vom Gericht nicht als Gemeinwohlgrund angesehen würden: „Denn es geht hier um die Existenz von vielen tausenden Beschäftigten und deren Familien, die eine Berücksichtigung in solchen Verfahren erforderlich machen.“
Edeka-Konkurrent Rewe klagte gegen Ministererlaubnis
Edeka und Tengelmann-Chef Haub hatten die Fusionspläne vor 21 Monaten besiegelt. Doch die Umsetzung zog sich hin. Zunächst hatte das Bundeskartellamt sein Veto eingelegt, im März hebelte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel dieses nach langer Prüfung aus. Seine Ministererlaubnis knüpfte er aber an Auflagen – Gabriel pochte unter anderem darauf, dass Edeka mit allen Arbeitnehmern rechtssichere Tarifverträge vereinbart, die über fünf Jahre betriebsbedingte Kündigungen ausschließen.
Gegen die Sondererlaubnis durch Gabriel hatte unter anderem der Edeka-Konkurrent Rewe vor dem Düsseldorfer Gericht geklagt. (fmg/dpa/rtr)