Düsseldorf. Bis zum Vollzug der Übernahme wollte Tengelmann seinen gesamten Einkauf über Edeka abwickeln. Das wurde nun aber erstmals untersagt.
Rückschlag für Kaiser's Tengelmann und Edeka: Trotz der Ministerlaubnis für den Zusammenschluss bleibt den Supermarktketten ein gemeinsamer Einkauf vorläufig untersagt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf habe einen Antrag von Tengelmann auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung zurückgewiesen, die den Weg für eine gemeinsame Warenbeschaffung freigemacht hätte, bestätigte eine Gerichtssprecherin am Freitag. Zuvor hatte die „Lebensmittel Zeitung“ darüber berichtet.
Dem Branchenblatt zufolge wollte Tengelmann vor Gericht die Möglichkeit erstreiten, den gesamten Einkauf im Rahmen eines Großhandelsvertrages über Edeka abwickeln zu können. Dies hätte die Einkaufskonditionen für Kaiser's Tengelmann bis zu einem Vollzug der Übernahme spürbar verbessern können.
Kartellamt hatte gemeinsame Warenbeschaffung untersagt
Das Bundeskartellamt hatte eine gemeinsame Warenbeschaffung nach der Anmeldung des Fusionsvorhabens im Dezember 2014 weitgehend untersagt und dies beim Verbot des Zusammenschlusses noch einmal bekräftigt. Tengelmann habe im Düsseldorfer Verfahren geltend gemacht, dass dem Unternehmen ein „fortlaufender schwerer wirtschaftlicher Schaden“ entstehe, wenn der Einkauf nicht zu den besseren Edeka-Konditionen erfolgen könne, berichtet die „Lebensmittel Zeitung“. Das Gericht sei dieser Argumentation jedoch nicht gefolgt.
Eine endgültige Entscheidung ist damit aber noch nicht gefallen. Denn am 7. September wird das Gericht im Hauptsacheverfahren noch einmal über das Thema verhandeln. (dpa)