„Ein Betretungsrecht von landwirtschaftlichen Flächen gibt es nicht“, beschreibt Henrik Nolte, Jurist beim landwirtschaftlichen Kreisverband Hochsauerland, die Rechtslage. Und ergänzt: „Jede Fläche auch in der Natur, hat einen Eigentümer, die öffentliche Hand oder einen privaten“. Es sei nicht notwendig, etwa über Schilder darauf aufmerksam zu machen.
„Ein Landwirt kann zivilrechtlich gegen Hundebesitzer vorgehen und auf Unterlassung klagen“, zeigte der Jurist die Möglichkeiten auf, die das Gesetz bietet.
Der Bauernverband will aber gar nicht auf den Klageweg setzen, sondern hofft auf die Einsicht der Hundebesitzer.