Berlin. Das Berliner Ferienwohnungs-Gesetz ist eines der schärfsten in Europa. Jetzt muss sich die Hauptstadt mit der EU auseinandersetzen.

Seit dem 1. Mai sind Ferienwohnungen in Berlin nur noch in Ausnahmefällen zugelassen, das Gesetz ist eines der schärfsten in Europa. Bisher hielt sich der Widerstand in Grenzen. Jetzt muss sich die Hauptstadt allerdings mit der EU auseinandersetzen.

Der Europäische Verband EHHA (European Holiday Home Association) wird die Stadt bei der Kommission anzeigen. „Das Gesetz verstößt gegen das Eigentumsrecht der Bürger“, sagt Bernd Muckenschnabel, Vizepräsident des EHHA, dieser Zeitung. „Es kann auch nicht angehen, dass ein ganzer Wirtschaftszweig so massiv behindert wird.“

Neben dem Verstoß gegen die im EU-Recht verbrieften Eigentumsrechte sieht der Verband durch das Berliner Gesetz das europäische Grundrecht auf freie Geschäftsausübung verletzt. Des Weiteren missachte der Senat aus Sicht der EHHA die EU-Dienstleistungsrichtlinie von 2006 und greife unverhältnismäßig in den freien Binnenmarkt ein. Und die EU-Kommission wird auch prüfen müssen, ob die Onlinehandelsrichtlinie eingehalten wurde.

Verband ist zuversichtlich, in Brüssel gehört zu werden

Die Beschwerde soll noch im Mai in Brüssel eingehen. Vorgefühlt hat der Verband schon. „Wir finden da offene Ohren“, sagt Muckenschnabel, der auch Aufsichtsratschef des Ferienhausvermittlers Novasol ist.

Der EHHA ist der Dachverband der europäischen Ferienhaus- und -wohnungsvermieter. Zu den Mitgliedern zählen neben Landesverbänden aus Großbritannien und Spanien, Frankreich und Deutschland (etwa der Deutsche Ferienhausverband) unter anderem der Onlineunterkunftsvermittler AirBnB, Novasol, die Ferienwohnungsvermarkter Home­away (unter anderem fewo-direkt.de) und Interhomes sowie das Bewertungsportal Tripadvisor. Der Verband mit Sitz in Kopenhagen existiert seit 2013.

Gesetzliche Regelungen wurden nochmal verschärft

Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz gilt in Berlin bereits seit Mai 2014. Es besagt im Kern, dass die Bezirke jegliche Nutzung einer Wohnung außer Wohnen genehmigen müssen. Für Arztpraxen und Rechtsanwaltskanzleien gelten Ausnahmen, das Gesetz zielt vor allem auf Ferienwohnungen.

Bis 30. April 2016 hatten die Eigentümer Zeit, ihre Ferienwohnungen zu melden und eine Genehmigung zu beantragen – die in der Regel abgelehnt wird. Offiziell sind rund 6300 Ferienwohnungen in Berlin gemeldet, viele davon in beliebten Stadtteilen wie Mitte, Prenzlauer Berg, Friedrichshain und Kreuzberg.

Seit dem 1. Mai ist es jetzt illegal, Wohnungen zum Beispiel über große Internetportale wie AirBnB, 9flats oder Wimdu zu vermieten. Strafen bis zu 100.000 Euro sind vorgesehen. Der Senat hofft, den engen Berliner Wohnungsmarkt zu entlasten und den Mietanstieg zu bremsen. Es gibt allerdings Ausnahmen: So dürfen Wohnungen für mindestens zwei Monate an Menschen, die nur zeitweise hier leben und arbeiten, vermietet werden: etwa Schauspieler, Au-pairs, Stipendiaten. Die landeseigene Immobiliengesellschaft Berlinovo bietet solche Wohnungen selbst an.

„Jetzt blüht Berlin erst auf“

Für Muckenschnabel ist das Verbot ein absolutes Unding. Berlins Erfolg hänge auch mit Ferienwohnungen zusammen. Viele Hausbesitzer hätten sich während der Immobilienkrise 2000 nach anderen Möglichkeiten umgesehen, ihre Wohnungen zu vermieten – an Touristen zum Beispiel. Die Hotels seien erst später gekommen. „Jetzt blüht Berlin auf, ist nach London und Paris Nummer 3 als Städteziel in Europa. Die Vermieter haben das mit möglich gemacht und werden jetzt bestraft“, sagt Muckenschnabel. Der Markt mit Ferienwohnungen in Städten stehe erst am Anfang, habe praktisch mit AirBnB erst richtig begonnen. „Der hat aber enormes Potenzial.“

Oft sei die Unterkunft in einer Ferienwohnung für Familien günstiger als in einem Hotel. Und manch Eigentümer habe die Wohnung in Berlin als Zweitwohnung, die er dann, wenn er nicht in Berlin sei, eben vermieten könne.

Touristen seien einer der wesentlichen Wirtschaftsfaktoren Berlins. Und immer mehr wollten eben nicht in großen Hotels im Zentrum wohnen, sondern in Wohnungen „mitten im Leben“. Die EHHA schätzt, dass die Branche in Berlin einen Anteil von etwa elf Prozent an der Zahl der Betten und gut 13 Prozent an allen Übernachtungen hat. Und der Verband liefert noch eine allgemeine Zahl: Im Schnitt gibt ein Tourist, der in einer Ferienwohnung wohnt, täglich 99,50 Euro aus.