Berlin. .

Wer ein eigenes Haus baut, geht dabei oft ein großes finanzielles Risiko ein. Nicht allen privaten Bauherren gelingt es, den Vertrag mit der Baufirma wasserdicht zu formulieren. Deshalb will das Kabinett den Verbraucherschutz im Bauvertragsrecht stärken, der Bundestag muss noch grünes Licht geben. Künftig sollen Mindeststandards für die Verträge zwischen Auftraggeber und Bauunternehmer gelten.

Der Bauunternehmer muss künftig dem Auftraggeber eine Baubeschreibung präsentieren, in der die einzelnen Leistungen und Materialen konkret benannt sind. Damit kann sich der potenzielle Kunde einen Überblick verschaffen und verschiedene Angebote besser vergleichen. Außerdem darf kein Vertrag mehr geschlossen werden, ohne dass genau festgelegt wird, wann der Bau spätestens fertig sein soll. Denn private Bauherrn müssen in der Regel vor dem Umzug ins Eigenheim fristgerecht ihren Mietvertrag kündigen. Das neue Bauvertragsrecht soll dem Auftraggeber die Möglichkeit geben, den Vertrag in den ersten 14 Tagen nach der Unterzeichnung zu kündigen.