Berlin. Wer ein Konto eröffnen will, muss künftig keinen festen Wohnsitz nachweisen. Die Neuregelung kommt Obdachlosen und Flüchtlingen zugute.

Die deutschen Banken müssen künftig auch Asylbewerbern und Obdachlosen ein Girokonto gewähren. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am Donnerstag einstimmig verabschiedet. Darin werden alle Geldhäuser dazu verpflichtet, Menschen ohne festen Wohnsitz auf Wunsch ein Basiskonto auf Guthabenbasis einzurichten. Mitglieder dieser Personengruppe waren bislang nur von einigen Sparkassen und Volksbanken als Kunden akzeptiert worden.

„Wir bauen damit eine Brücke zu den Menschen, die oft am Rande der Gesellschaft stehen“, sagte der CDU-Abgeordnete Matthias Hauer. „Ein Girokonto ist Grundvoraussetzung für eine Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben in Deutschland.“

Opposition meldet Nachbesserungsbedarf

Das Gesetz zwingt die Banken ferner, ihre Kontogebühren so zu veröffentlichen, dass auch Verbraucher ohne besondere Fachkenntnisse die verschiedenen Angebote problemlos vergleichen können. Zudem soll Kunden der Wechsel der Bank erleichtert werden – die Institute müssen deshalb dafür sorgen, dass ein „Konto-Umzug“ in Zukunft maximal zehn Tage dauert.

Trotz ihrer Zustimmung zum Gesetzentwurf der Koalition meldete die Opposition Nachbesserungsbedarf an. Beim Jedermann-Konto vermisst etwa die Linke eine klare Begrenzung der Kontoführungsgebühren. Für einkommensschwache Kunden seien auch jährliche Gebühren von 40 oder 50 Euro nicht unerheblich, sagte der finanzpolitische Sprecher der Linksfraktion, Axel Troost.

Die verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen, Nicole Maisch, hält zudem die Regelungen für Flüchtlinge und Asylbewerber für nicht ausreichend. Derzeit scheitern viele Flüchtlinge wegen nicht akzeptierter Identitätsnachweise an der Eröffnung eines Kontos. Viele Banken verweisen darauf, dass sie auch internationale Vorgaben bei der Identifizierung von Geschäftspartnern beachten müssten. (dpa)