Bochum. . Staatsanwaltschaft Bochum zieht Zwischenbilanz: 14 Strafbefehle, 340 Verfahren gegen Geldauflagen eingestellt.

Bei ihren Ermittlungen ge­gen private Geldanleger, die ihr Vermögen bei der Schweizer Großbank UBS vor dem deutschen Fiskus versteckt haben sollen, hat die Bochumer Staatsanwaltschaft rund 2000 Verfahren eingeleitet, wie Oberstaatsanwalt Bernd Bienioßek dieser Zeitung sagte. Außerdem wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft bereits 14 Strafbefehle allein in NRW erlassen, die überwiegend schon rechtskräftig sind. Fast alle Verurteilten mussten Geldstrafen bezahlen, nur ganz wenige wurden zu Haftstrafen (höchstens ein Jahr) auf Bewährung verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft führt das Riesenverfahren seit Ende 2012, nachdem die Landesregierung eine CD gekauft hatte, die bei der UBS gestohlen worden war. Es geht um ein Anlagevermögen von 3,5 Milliarden Schweizer Franken. Bisher wurden 340 Verfahren gegen Geldauflagen von insgesamt 16,4 Millionen Euro eingestellt (unbeschadet der Steuernachforderungen). Die übrigen wurden ohne Auflagen eingestellt oder an Staatsanwaltschaften außerhalb von NRW abgegeben. Noch 400 Verfahren in Bochum sind offen.