Essen. . Das Bundeskartellamt hat massive illegale Preisabsprachen zulasten der Verbraucher zwischen Herstellern und Handelsketten aufgedeckt, etwa bei Edeka, Rewe und Aldi.

Wegen illegaler Preisabsprachen bei bekannten Markenprodukten hat das Bundeskartellamt Bußgelder gegen sieben namhafte Handelsunternehmen und vier Hersteller in Höhe von 151,6 Millionen Euro verhängt. Gegen weitere Firmen wird noch ermittelt.

Die höchste Einzelstrafe mit rund 50 Millionen Euro muss nach WAZ-Informationen der größte deutsche Einzelhändler Edeka bezahlen. Aber auch Rewe, Kaufland, Metro, Aldi Nord und Süd, Fressnapf und Das Futterhaus haben ihre Bußgelder akzeptiert, wie das Kartellamt am Donnerstag mitteilte. Einige andere Händler wehren sich noch ge­gen ihre Bestrafung. Darunter befindet sich auch die Drogeriekette Roßmann, wie die WAZ aus Branchenkreisen erfuhr.

Vereinbarungen über Ladenpreise zulasten der Verbraucher

Auf Industrieseite werden der Süßwarenproduzent Haribo, der Konsumgüterkonzern Johnson & Johnson (Bebe, Penaten, Ob-Tampons), die Schokoladenfabrik Ritter und die Dr. Wolff-Gruppe (Alpecin, Biorepair) zur Kasse gebeten. Wegen ihrer Kooperationsbereitschaft wurde den beteiligten Unternehmen nach Angaben des Kartellamts das fällige Bußgeld reduziert. Dem Brauereikonzern InBev (Beck’s, Franziskaner, Diebels), dem Schokoriegel-Produzenten Mars und dem Kaffeeröster Melitta wurde die Strafe komplett erlassen.

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Kartellamtspräsident Andreas Mundt wirft den großen Konzernen vor, Vereinbarungen über Ladenpreise zulasten der Verbraucher getroffen zu haben. Die Höhe des Schadens für die Kunden vermochte ein Sprecher der Behörde gestern nicht zu beziffern. „Hersteller dürfen keinen Druck auf die Händler ausüben oder monetäre Anreize gewähren, um bestimmte Endverbraucherpreise sicherzustellen“, erklärte Mundt in Bonn.

Industrie gewährte Händlern nach Preisabsprachen Rabatte

Doch genau diese Praxis deckten die Wettbewerbshüter in fünfjährigen Ermittlungen auf: Auf Wunsch der Hersteller verkauften die Händler die Produkte nach Vorgaben der unverbindlichen Preisempfehlung, um Ausreißer nach unten zu vermeiden. Für das Entgegenkommen zeigte sich die Industrie gegenüber den Händlern über Rabatte erkenntlich – auf Kosten der Verbraucher. Haribo erklärte dazu, das Unternehmen sei sich bei den über sieben Jahre zurückliegenden Vorgängen nicht bewusst gewesen, dass es gegen das Kartellrecht verstieße. Künftig werde es solche Vorgänge nicht mehr geben, so der Süßwarenhersteller.