Berlin. Im Tarifstreit mit der Deutschen Post macht die Gewerkschaft Verdi ihre Drohung war. Gestreikt wird ohne Frist. Millionen Briefe sollen liegenbleiben.
Viele Briefkästen in Deutschland bleiben in den kommenden Tagen leer. Bei der Deutschen Post hat am Montag ein unbefristeter Streik begonnen. Zunächst legten Beschäftigte in den Briefverteilzentren die Arbeit nieder. Später sollten auch Briefträger und Paketboten einbezogen werden, kündigte die Gewerkschaft Verdi an. "Wir werden da ansetzen, wo wir sofort die größten Auswirkungen haben", sagte Verhandlungsführerin Andrea Kocsis. "Dieser Streik soll möglichst schnell eine wirtschaftliche Beeinträchtigung bei der Post hervorrufen."
In dem Tarifkonflikt geht es um die Arbeitsbedingungen von rund 140.000 Beschäftigten. Vor allem aber wird über die schlechtere Bezahlung bei 49 neu gegründeten regionalen Gesellschaften für die Paketzustellung gestritten. Die dort angestellten rund 6000 Paketboten werden nicht nach dem Haustarif der Post bezahlt, sondern erhalten die oft niedrigeren Löhne der Logistikbranche. Verdi will erreichen, dass sie tariflich unter das Dach der Post zurückkehren.
Verdi nennt Verhandlungen mit Post gescheitert
Die Post habe sich in sechs Verhandlungsrunden keinen Millimeter bewegt, kritisierte Kocsis. Auch auf ein Ultimatum der Gewerkschaft war das Unternehmen in der vergangenen Woche nicht eingegangen. "Die Verhandlungen sind gescheitert", sagte die stellvertretende Verdi-Chefin am Montag.
Im Gegenzug für die Rückkehr der Regionalgesellschaften in den Haustarif wollte die Gewerkschaft für 2015 auf eine lineare Lohnerhöhung verzichten. Zudem sollten die Löhne neuer Mitarbeiter langsamer ansteigen. Verdi forderte allerdings auch eine Einmalzahlung von 500 Euro und ein Lohnplus von 2,7 Prozent für 2016.
40.000 Beamte bei der Post nicht im Streik Deutsche Post
Die Post wies den Vorschlag zurück. Er leiste keinen Beitrag zur Zukunftssicherung für Mitarbeiter und Unternehmen, begründete Personalchefin Melanie Kreis. Zudem bedeute er eine Mehrbelastung von rund 300 Millionen Euro. Das sei "sogar eine spürbare Verschärfung unseres bestehenden Wettbewerbsnachteils", erklärte Kreis. Die Post zahle doppelt so hohe Löhne wie die Wettbewerber. Das verhindere auf mittlere Sicht, dass sie dauerhaft im Wettbewerb mithalten könne. Verdi solle an den Verhandlungstisch zurückkehren.
Bei der Post arbeiten 138.000 Tarifbeschäftigte und 40.000 Beamte. Letztere streiken nicht. Daher hatte die Post auch bei wochenlangen Warnstreiks zuletzt einen Teil ihres Angebots aufrechterhalten können. Millionen Briefe und Pakete kamen allerdings deutlich verspätet an.
Streik bei der Post - Was Verbraucher jetzt wissen müssen
Für Verbraucher gilt trotz Streiks bei der Post: Fristen für Schriftstücke und Pakete müssen eingehalten werden. "Dass die Sendungen rechtzeitig beim Empfänger ankommen, dafür ist jeder selbst verantwortlich", sagt Edith Kindermann, Vizepräsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Antworten auf wichtige Fragen:
Wie erfahre ich, wann eine Frist zu laufen beginnt?
Bei Schreiben von Gerichten oder Behörden werden Verbraucher häufig in der sogenannten Rechtsmittelbelehrung über den Beginn der Frist informiert, erklärt Kindermann. Zwischen Unternehmen und Verbrauchern können Hinweispflichten bestehen, doch das ist nicht in jedem Fall so. "Die Regelungen sind hier ganz unterschiedlich", sagt Kindermann.
Im Zweifel sollten Verbraucher sich daher beim Absender erkundigen, wann eine Frist beginnt. Möglich ist auch, um eine Verlängerung zu bitten. Denn grundsätzlich gilt: Ein Warnstreik bei der Post ist keine Ausrede für eine verpasste Frist.
Reicht es, wenn ich im Internet bestellte Waren rechtzeitig abschicke?
Wer online etwas bestellt, kann die Ware in Ruhe zu Hause prüfen. 14 Tage haben Kunden in der Regel Zeit, bevor sie die Waren zurückschicken müssen. "Bei dieser Frist reicht es, wenn Sie die Waren innerhalb dieses Zeitraumes abschicken", erklärt die Rechtsanwältin aus Bremen.
Kommt das Paket aufgrund des Streiks verspätet beim Händler an, hat der Kunde die Frist trotzdem eingehalten. Dass das Paket rechtzeitig abgeschickt wurde, muss der Absender aber auch beweisen können: "Sie sollten den Einlieferungsbeleg aufheben."
Was, wenn ein Schriftstück zu einem bestimmten Termin ankommen muss?
Wer einen Vertrag abschließt, kann häufig bis zu einem festgelegten Termin davon zurücktreten. Auch Schreiben bei Gerichten müssen häufig bis zu einem bestimmten Tag eingehen. Hier kommt es tatsächlich darauf an, dass der Brief rechtzeitig beim Empfänger ankommt. "Das Risiko dafür liegt beim Absender", sagt Kindermann. Auf einen Warnstreik können sich Verbraucher hier nicht berufen.
Kann der Absender nicht davon ausgehen, dass die Post den Brief auch fristgemäß zustellt, muss er sich im Zweifel selbst um die Zustellung bemühen, und den Brief eventuell selbst einwerfen. "Nehmen Sie sich dafür am besten einen Zeugen mit." Wer ganz sichergehen will, kann den Zeugen schriftlich bestätigen lassen, dass der Brief eingeworfen wurde. Ist eine Antwort in Textform nötig, reicht unter Umständen auch ein Fax oder eine Mail aus. Ist die Schriftform nötig, muss es ein Brief sein. (dpa)