Essen. . Stromkonzerne wie Eon, RWE und Steag wollen mehr Geld für den Einsatz ihrer Kraftwerke zur Stabilisierung der Netze. Vor Gericht hatten sie Erfolg.

Energiekonzerne wie Eon, RWE und Steag können auf mehr Geld für den Einsatz ihrer Kraftwerke zur Stabilisierung des Stromnetzes hoffen. Das Hoch- oder Herunterfahren der Anlagen zur Sicherung der Netzstabilität müsse besser honoriert werden, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf. Beschwert hatten sich zahlreiche Kraftwerksbetreiber, darunter auch EnBW, Vattenfall und mehrere Stadtwerke. Ihr Ziel ist, dass die zuständige Bundesnetzagentur ihre Vergütungspraxis ändert.

Als Folge der Energiewende sind regelmäßig kurzfristige Einsätze von klassischen Kraftwerken nötig: Bei Sturm oder an Sonnentagen drängt zuweilen viel Ökostrom auf den Markt, dann müssen Gas- und Kohlekraftwerke schnell heruntergefahren werden.

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Bisland gab es nur eine Aufwandsentschädigung

Bei Flaute oder plötzlicher Bewölkung müssen die Anlagen einspringen. Bislang erhalten Energiekonzerne dafür lediglich eine Art Aufwandsentschädigung.

Dem Gericht geht dies nicht weit genug. Auch entgangene Gewinnmöglichkeiten müssten durch eine „angemessene Vergütung“ ersetzt werden. Wie viel Geld es sein sollte, ließ das Gericht offen. Dies sei Sache der Netzagentur. Die Kosten tragen die Verbraucher über den Strompreis. Abgeschlossen ist der Fall nicht. Eine Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof ist möglich.

NRW-Verbraucherzentrale warnt vor Kosten für Stromkunden

Eon erklärte, man gehe davon aus, dass die Netzagentur „künftig angemessene Vergütungen“ sicherstellen werde. Der zuletzt starke Anstieg der Eingriffe in den Betrieb von Kraftwerken zeige, dass es sich nicht mehr nur um „Notfallmaßnahmen“ zur Netzstabilisierung handele, erklärte der Branchenverband BDEW.

Stattdessen gehe es zunehmend um den „Normalfall“. Die Verbraucherzentrale NRW kritisierte, die Zahl der Netzeingriffe werde wohl weiter wachsen. Es dürfe nicht sein, „dass dieses Risiko allein der Verbraucher über die Netzentgelte trägt“.