Essen/Hamm.. Der Ex-Manager Thomas Middelhoff muss weiterhin in Untersuchungshaft bleiben. Das hat das Oberlandesgericht Hamm am Dienstag entschieden.
Der frühere Chef des pleite gegangenen Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor, Thomas Middelhoff, bleibt in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Hamm hat am Dienstag die Haftbeschwerde Middelhoffs gegen eine Entscheidung des Landgerichts Essen vom 9. Februar diesen Jahres zurückgewiesen (5 Ws 81/15) und deutlich gemacht, dass die Justiz Middelhoff mit deutlichem Misstrauen begegnet.
Der ehemalige Top-Manager war im vergangenen November zu drei Jahren Haft wegen Untreue verurteilt und noch im Saal des Essener Landgerichts verhaftet worden. Danach scheiterte er mit Haftbeschwerden am Landgericht Essen und am Oberlandesgericht Hamm. Als Haftgrund sah die Justiz Fluchtgefahr, weil der 62-Jährige in ungeklärten finanziellen Verhältnissen lebt und weitere Anklagen durch die Staatsanwaltschaft Bochum drohen.
Gericht sieht weiter hohe Fluchtgefahr bei Middelhoff
An den Gründen hat sich aus Sicht des 5. Strafsenats am OLG in Hamm auch gut vier Monate nach Prozessende nichts geändert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Middelhoff hat laut Gericht noch 20 Monate Strafe abzusitzen. Nach wie vor sehen die Richter Fluchtgefahr bei Middelhoff, von dem zuletzt zu lesen war, dass sein Anwesen in Saint Tropez zum Verkauf stehe. Angeblicher Verkaufspreis: gut 35 Millionen Euro.
So sehen die Richter in Hamm auch darin einen "Fluchtanreiz", dass Middelhoff nach eigenen Angaben "gegenwärtig weder über privates Vermögen verfüge noch eine realistische Chance habe, aufgrund eigener Arbeitstätigkeit Einkommen zu erzielen, mit dem er den Lebensunterhalt seiner Familie sicherstellen könne". Middelhoff werde sich deshalb "schnellstmöglich eine neue wirtschaftliche Existenzgrundlage aufbauen müssen", und hätte im Ausland vermutlich gute Chancen, glauben die Richter. Nach Einschätzung des Senats in Hamm erhöhe dies ein mögliches Fluchtrisiko, sollte man Middelhoff eine weitere U-Haft erlassen.
900.000 Euro Kaution kein ausreichendes Druckmittel für Middelhoff
Auch das Angebot einer Kaution über 900.000 Euro lehnte das Gericht ab. Middelhoff habe in seiner Zeit als Manager derart viel Geld verdient, dass der Verfall der Kaution bei einer Flucht kein großes Druckmittel sei. Das Geld haben laut Gericht Familienmitglieder und enge Freunde Middelhoffs angeboten. Sollte es Middelhoff gelingen, sich durch Flucht abzusetzen und eine erneute wirtschaftliche Existenz aufzubauen, könnte er nach Einschätzung des 5. Senats jedoch "alle Sicherungsgeber binnen kürzester Zeit schadlos stellen".
"Offen gelassen" in seiner Bewertung hat man beim OLG in Hamm unterdessen, inwieweit Middelhoff ein weiteres Verfahren droht. Wie berichtet ermittelt die Staatsanwaltschaft Bochum wegen des Vorwurfs der Untreue. Middelhoff soll kurz vor seinem Ausscheiden als Arcandor-Chef der Universität Oxford 800.000 Euro überwiesen haben - aus der Arcandor-Kasse. (dae/WE)