München. .
Die Zeitschrift „Öko-Test“ darf Rewe und Penny im Zusammenhang mit einem Salat-Test aus dem Jahr 2013 nicht mehr als „ungenügend“ bezeichnen. Die Supermarktketten setzten sich vor dem Oberlandesgericht (OLG) München in der lange tobenden Auseinandersetzung durch. Unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250 000 Euro darf die Zeitschrift die Tests und die Artikel dazu nicht mehr verbreiten.
Vor dem OLG hatte im September vergangenen Jahres bereits der Schokoladenhersteller Ritter Sport gegen die Stiftung Warentest wegen einer schlechten Bewertung seiner Nuss-Schokolade gewonnen. Im aktuellen Fall geht es um Salat. „Öko-Test“ hatte im März 2013 aufgrund von Testergebnissen zur Nitratbelastung von Rucola die Ketten mit dem Urteil „ungenügend“ bewertet.
Zwar habe die von den Testern gefundene Belastung von fünf Gramm pro Kilo unter dem im Winter erlaubten Grenzwert von sieben Gramm gelegen. Aus Sicht von „Öko-Test“ habe der Bundesgerichtshof (BGH) Testern aber einen breiten Spielraum zugebilligt. „Das heißt beispielsweise: Wir dürfen strenger sein als der Gesetzgeber“, schreibt „Öko-Test“.
Ob sich der BGH mit dem Fall beschäftigt, ist offen. Das OLG München ließ eine Revision nicht zu.
„Rewe und Penny hatten in ihrer Klage insbesondere die Testgrundlagen und die Bewertungsmaßstäbe beanstandet“, sagte ein Rewe-Sprecher am Freitag. „Getestet wurde lediglich nach Testkäufen in bloß einem Rewe- und einem Penny-Markt an einem Tag und dort in Bezug auf lediglich drei Salatsorten.“
Zudem seien jeweils unterschiedliche Kombinationen aus drei verschiedenen Salatsorten eingekauft worden. Unter anderem habe das zu einer deutlichen Ungleichgewichtung des Tests geführt, monierten die Supermarktketten.
„Öko-Test“ sieht das anders. „Wir werden auf jeden Fall beim BGH eine Nichtzulassungsbeschwerde einreichen“, sagte Geschäftsführer Jürgen Stellpflug. Mit diesem Rechtsmittel können sich Prozessparteien gegen die Nichtzulassung der Revision wehren.
Aus Sicht von „Öko-Test“ muss der BGH klären, wie es sein könne, dass die Zeitschrift 2013 vor dem Oberlandesgericht Köln in dem Streit noch gegen Rewe gewonnen habe. Dort hatte die Vorinstanz den Supermärkten recht gegeben, das OLG Köln kassierte später den Spruch.
In München verlief es nun umgekehrt. Welche Gründe die Richter dort anführten, ist allerdings noch unklar. Die schriftliche Begründung der Entscheidung steht noch aus.