Berlin. Viele Handwerksbetriebe in Deutschland würden gern junge Flüchtlinge als Lehrlinge einstellen, es fehlt aber an Planungssicherheit für die Firmen. Handwerkspräsident Wollseifer fordert deshalb ein begrenztes Bleiberecht für ausbildungswillige Flüchtlinge sowie andere Erleichterungen.
"Unter den Flüchtlingen sind sehr viele mit guter Schulbildung, zum Beispiel aus dem Irak und Syrien, und viele, die großes praktisches Geschick haben", sagte Wollseifer der "Rheinischen Post".
Zum gesetzlichen Stichtag (30. September) waren noch 37 100 Lehrstellen unbesetzt, 3400 mehr als im Vorjahr. "Wenn wir einen jungen Flüchtling ausbilden, muss aber auch klar sein, dass er über die gesamte Lehrzeit in Deutschland bleiben darf", argumentierte ZDH-Präsident Wollseifer. "Hier ist die Politik gefordert, denn unsere Betriebe brauchen Planungssicherheit." Die jungen Leute müssten dann rasch Deutschkurse besuchen, um in Betrieb und Berufsschule mithalten zu können.
Neben unbesetzten Lehrstellen gibt es in Deutschland allerdings auch viele junge Menschen ohne Ausbildungsplatz. Im Herbst galten noch 81 200 junge Menschen als unversorgt. Unter ihnen sind auch zahlreiche Bewerber mit Fachhochschulreife oder Abitur.
Die Bedeutung der Zuwanderung für den Standort Deutschland hebt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hervor. "So wie uns nach dem Zweiten Weltkrieg Millionen Flüchtlinge und Vertriebene beim Aufbau unseres Landes genützt haben und später die Gastarbeiter, so brauchen wir auch heute Zuwanderung", sagte Schäuble der "Bild"-Zeitung.
Die Bundesregierung hat das Ziel ausgegeben, die durchschnittliche Dauer der Asylverfahren von jetzt etwa sieben Monaten auf drei zu verkürzen. Derzeit liegen bei der zuständigen Behörde jedoch noch 163 000 offene Verfahren. 15 000 davon sind älter als zwei Jahre.
In Deutschland wird nur ein Teil der Schutzsuchenden als Flüchtling anerkannt und bekommt ein Bleiberecht: Zuletzt lag die Quote bei knapp 30 Prozent.
Darüber hinaus leben in Deutschland derzeit mehr als 100 000 Geduldete - also Menschen, deren Asylantrag keinen Erfolg hatte, die aus verschiedenen Gründen aber nicht abgeschoben werden. Die Bundesregierung hatte Anfang Dezember umfangreiche Änderungen im Aufenthaltsgesetz auf den Weg gebracht. Sie sehen auf der einen Seite ein Bleiberecht für gut integrierte Migranten vor. Zugleich sollen kriminelle Ausländer, aber auch andere Menschen ohne Aufenthaltsberechtigung einfacher abgeschoben werden.