München. .
Die Fast-Food-Kette Burger King will ihrem bisherigen Franchise-Partner Yi-Ko die Nutzung der Marke gerichtlich untersagen lassen. „Wir können bestätigen, dass wir eine einstweilige Verfügung beim Landgericht München beantragt haben, und dass das Landgericht diese antragsgemäß heute erlassen hat“, sagte ein Unternehmenssprecher. Der Interimsgeschäftsführer von Yi-Ko, Dieter Stummel, war für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar. Das Landgericht München wollte sich dazu am Freitag nicht äußern.
Nach dem Wirbel um Hygienemängel und schlechte Arbeitsbedingungen hatte Burger King die Verträge mit dem größten deutschen Lizenznehmer Yi-Ko Holding fristlos gekündigt. Yi-Ko betreibt 89 Filialen mit rund 3000 Beschäftigten, die seither um ihre Jobs bangen. Mit der einstweiligen Verfügung will die Fast-Food-Kette durchsetzen, dass Yi-Ko etwa das Firmenlogo von Burger King sowie Produktbezeichnungen nicht mehr nutzen darf.
Eine einstweilige Verfügung werde allerdings erst wirksam, wenn sie zugestellt sei, sagte der Sprecher. Sie stelle nur eine vorläufige Entscheidung dar.