Gerade ist die zweite Stufe des Glühbirnenverbotes in Kraft getreten. Das wirft die Frage auf: Warum und mit welcher Legitimation der Staat in unsere persönlichen Entscheidungen eingreifen darf oder soll.

Aus ökonomischer Sicht gibt es einen denkbaren Grund für den Staat in persönliche Entscheidungen einzugreifen, nämlich wenn ein Individuum von der Entscheidung eines anderen betroffen ist, ohne auf diese Entscheidung einen Einfluss zu haben. Raucher schaden Nichtrauchern, Emissionen schädigen die Gesundheit, Fluglärm belastet die Anwohner.

Der Ökonom bezeichnet dies als „Externalität“. In diesem Fall ist es legitim, darüber nachzudenken, wessen Wünsche berechtigt sind. Manchmal scheint die Antwort darauf naheliegend, manchmal ist dies nicht ganz so einfach, wie etwa bei sogenannten Raucher-Clubs. Aber weshalb sollte die Glühbirne verboten werden?

Zugegeben, sie braucht mehr Strom als notwendig. Unbestritten schädigt deren Produktion die Umwelt. Aber rechtfertigt dies einen willkürlichen Eingriff? Warum verbietet man nicht, Lampen länger brennen zu lassen als unbedingt notwendig. Wer entscheidet ob die Weihnachtsbeleuchtung notwendig ist oder nicht?

Der Ökonom hat ein Mittel, die richtigen Anreize zu setzen, ohne willkürlich etwas zu verbieten: Er ermittelt die Höhe des verursachten Schadens und schlägt ihn auf den Preis des Gutes, in diesem Fall den Strompreis. Dann darf jeder selbst überlegen, wie er die Kosten senkt oder ob er auf andere Annehmlichkeiten verzichtet.

Der Staat erhält Steuereinnahmen, ohne falsche Vermeidungsanreize zu setzen. Im Gegenteil, er erreicht damit sogar den bewussteren Umgang mit Strom. Ökonomen sprechen von einer doppelten Dividende und meinen damit, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen.

Aber ist das nicht ungerecht? Zahlen dann nicht die Ärmsten überproportional viel, da sie ohne Strom die wichtigsten Bedürfnisse nicht decken können? Das Argument lässt sich einfach entkräften: Geben wir den Betroffenen das erforderliche Geld wieder. Das kostet den Staat nichts, da er nur einen Teil seiner Einnahmen wieder zurückgibt.

Ein weiteres Argument hat der Staat, abgesehen von sinnvollen Möglichkeiten besserer Information, etwa über Angaben zum Energieverbrauch und der Leistung: Es ist nicht auszuschließen, dass ohne das Glühbirnenverbot nur wenige Energiesparlampen verkauft werden. Die Massenproduktion kann hingegen die Lampen entscheidend billiger machen und den Wettbewerb in diesem Markt erhöhen. Dies kann zum Wohle der Konsumenten wie der Umwelt sein.

Vielleicht kann man dann in ein paar Jahren darüber nachdenken, im so veränderten Wettbewerb den in manchen Bereichen sinnvollen Einsatz der Glühbirnen wieder zuzulassen.