Essen/Karlsruhe. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen für die künstliche Befruchtung weiterhin nur die Hälfte der Kosten übernehmen – und das auch nur für die ersten drei Versuche.

Dies verstoße nicht gegen das Grundgesetz, entschied am Donnerstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Damit bleibt die künstliche Befruchtung eine teure Angelegenheit, denn jeder Versuch schlägt mit 3200 Euro zu Buche; von dem Betrag müssen Eheleute 1600 Euro selbst zahlen.

Bis 2004 hatten es ungewollt kinderlose Paare leichter. Für vier Versuche übernahmen die Kassen die vollen Kosten. Seitdem Eheleute die Hälfte zahlen mussten, halbierten sich die Geburten nach künstlicher Befruchtung von 20000 auf 10 000 pro Jahr.

"Unfruchtbarkeit ist eine Krankheit"

In Deutschland seien seitdem 50 000 Babys weniger geboren worden, heißt es beim Bundesverband reproduktionsmedizinischer Zentren. Dessen Vorsitzender, Frauenarzt Ulrich Hilland, hält die Karlsruher Entscheidung denn auch für falsch. Schließlich sei Unfruchtbarkeit – anders als von den Richtern definiert – durchaus eine Krankheit. Der Bocholter Reproduktionsmediziner hofft nun auf das Durchsetzungsvermögen von Ursula von der Leyen (CDU). Die Bundesfamilieministerin will die künstliche Befruchtung durch steuerfinanzierte Zuschüsse fördern. Vorbild ist Sachsen. Das Land zahlt Ehepaaren seit März für die zweite und dritte Behandlung eine Pauschale von jeweils bis zu 900 Euro, für die vierte bis zu 1800 Euro.

Nach den Vorstellungen von Ursula von der Leyen sollen sich Bund und Länder die Kosten teilen. Der hessische Familienminister Jürgen Banzer (CDU) stellt sich eine bundesweite Stiftung oder einen Fonds vor. Die Seniorenunion der CSU will künftig auch Frauen über 40 fördern – obwohl, so die Expertenmeinung, in diesem Alter die Chancen auf eine Schwangerschaft erheblich sinken.

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