Dreckspatzen müssen beim Namen genannt werden. Der Döner an sich ist ja vollkommen unschuldig.

Ein Stückchen dünnes Fleisch, das sich aufgespießt vor einer glühenden Wand dreht und bald darauf gar abgeschabt wird. Die Deutschen lieben ihn. Darum regieren sie hellhörig, wenn Behörden den Eindruck erwecken, beim Döner handele sich sozusagen um die chemische Keule der Imbisskultur. Dem ist nicht so. Die jüngsten Prüfberichte der Lebensmittelkontrolleure sind ein Grund, das Thema Sauberkeit in der Gastronomie mit Nachdruck zu verfolgen.

Sie dürfen aber nicht auf eine Stufe gestellt werden mit jenen skandalösen Vorfällen, als tonnenweise verdorbenes Ekel-Fleisch in die Dönerspieße gerollt wurde. Dennoch hat der Kunde ein Anrecht auf ein hygienisch unbedenkliches Produkt. Nur – wie erfährt er davon? Die Zahl des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit, wonach 30 % der Dönerbuden auf die Mängelliste gehören, ist für den Verbraucher nicht wirklich zu gebrauchen. Er hat aber ein Recht darauf zu erfahren, wie sauber ein Betrieb arbeitet, bei dem er isst. Dreckspatzen, die unbelehrbar sind, müssen beim Namen genannt werden. Öffentlich.