Essen. Rausschmiss wegen einer Frikadelle? Die Diskussion um so genannte Bagatell-Kündigungen ist eröffnet. Während die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts solche Kündigungen verteidigt, kündigt die SPD eine Gesetzesinitiative dagegen an. Auch der DGB in NRW fordert eine juristische Korrektur.

Die Debatte um Kündigungen wegen Bagatellvergehen flammt wieder auf. Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, verteidigte Kündigungen und harte Urteile der Gerichte: „Es gibt keine Bagatellen.”

2009 machten mehrere Prozesse wegen kleiner Delikte Schlagzeilen. Der Baugewerbeverband in Dortmund hatte eine Chefsekretärin gefeuert, weil sie zwei halbe Brötchen und eine Frikadelle gegessen hatte. In Radolfzell war eine Altenpflegerin entlassen worden, weil sie sechs Maultaschen von der Arbeit mit nach Hause genommen hatte.

„Wie kommt man eigentlich dazu, ungefragt Maultaschen mitzunehmen”, kommentierte Schmidt den Fall in der „Süddeutschen Zeitung”. Kritik an den Urteilen der Arbeitsgerichte hält sie für „völlig daneben”. Diebstahl auch geringwertiger Sachen sei seit Jahren Kündigungsgrund.

"Juristische Korrektur" notwendig

Guntram Schneider, Vorsitzender des DGB NRW, mahnt die Verhältnismäßigkeit von Urteilen an: „Fehlverhalten am Arbeitsplatz muss arbeitsrechtlich geahndet werden. Doch während das Stehlen einer Frikadelle strafrechtlich als Bagatelle gilt, kann arbeitsrechtlich allein auf Grundlage eines Verdachts die Höchststrafe verhängt werden: Entlassung.” Angesichts der Bereicherung von Managern auf Kosten der Steuerzahler dränge sich der Eindruck auf, es werde mit zweierlei Maß gemessen. Schneider fordert eine „juristische Korrektur”.

Die will die SPD-Bundestagsfraktion mit einer Gesetzesinitiative auf den Weg bringen. „Es ist schwer nachvollziehbar, dass bei geringfügigen Delikten eine Kündigung ausgesprochen wird”, so Anette Kramme, arbeitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht sei sie mit einer Reihe von unsäglichen Fällen dieser Art konfrontiert worden.

SPD will Bagatell-Kündigungen verbieten lassen

Der Gesetzentwurf soll Arbeitgeber verpflichten, bei kleineren Vergehen zunächst eine Abmahnung auszusprechen. Kramme: „Damit bleibt ein Sanktionscharakter erhalten. Und mit der Abmahnung wird eine Verhaltensänderung verlangt.” Erst im Wiederholungsfall solle eine Kündigung möglich sein. Kramme will auch die Praxis der Verdachtskündigungen bei Bagatelldelikten beenden.

Klaus Wessel, Vorsitzender des Richterbundes der Arbeitsgerichtsbarkeit NRW, verweist darauf, dass gerade die Voraussetzungen für eine Verdachtskündigung „scharf” seien und die Arbeitsgerichte mit diesem Instrument sehr sensibel umgehen. Eine Gesetzesänderung sei verzichtbar. „Arbeitsgerichte sind in der Lage, durch maßvolles Abwägen eine angemessene Einzelfallgerechtigkeit herzustellen.”