Bochum. Eine ungeheure Bluttat in Herne beschäftigt seit gestern das Schwurgericht in Bochum. Ein 34-jähriger Mann soll seiner 22 Jahre alten Ex-Freundin im Juni am Rhein-Herne-Kanal die Kehle durchgeschnitten und die Leiche dann ins Gebüsch am Leinpfad geworfen haben.

Staatsanwalt Danyal Maibaum wirft dem Angeklagten Mord aus niedrigen Beweggründen vor. Er geht davon aus, dass der Angeklagte, der in Recklinghausen eine Teestube betrieb, ein Affäre mit der 22-Jährigen hatte, die auch seine Mitarbeiterin war. Zugleich sei der Türke nach islamischem Recht verheiratet gewesen.Wenige Wochen vor der Bluttat habe er das Verhältnis selbst beendet. Doch als er die 22-Jährige später mit einem neuen Freund gesehen habe, soll er sie umgebracht haben. „Aus Wut, dass sie sich einem neuen Mann zugewandt hatte”, sagt Maibaum.

Die Frau verblutete sofort

Der Angeklagte soll der Frau die Kehle durchschnitten und zudem neun Zentimeter tief in den Rücken gestochen haben. Die Frau verblutete sofort. Als ein Hund morgens ihre Leiche entdeckte und sein Halter die Polizei rief, wies sie massive Schnittverletzungen auf.

Schnell fiel der Verdacht auf den 34-Jährigen. Seit 12. Juni sitzt er in U-Haft. Er ist vorbestraft wegen Drogen- und Waffendelikten. Rechtsanwalt Harald Oppermann, der den Vater des Opfers (Nebenkläger) vertritt: „Der Angeklagte wird wohl nicht um eine Verurteilung wegen Mordes herumkommen.” Er vermutet gekränkte Ehre als Tatmotiv – „so eine Art Ehrenmord”.

Angeklagter äußert sich nicht

Am Freitag wurde nur die Anklage verlesen. Verteidiger Welzel: „Mein Mandant wird sich zunächst nicht äußern.” Im Ermittlungsverfahren hatte dieser eine Version erzählt, die auf Notwehr oder eine Affekttat hinauslief. Die 22-Jährige habe ihn an den Kanal gelockt und mit mehreren Männern berauben wollen. Er habe ein Messer gezogen und die Männer vertrieben. Die Frau habe aber selbst ein Messer gezückt und gedroht, seinem Sohn etwas anzutun. An Weiteres erinnere er sich nicht mehr.

Erst am 15. Januar beginnt die Beweisaufnahme. Dem Angeklagten droht „lebenslänglich”.