Brüssel. Bislang mussten einige Banken mit Milliardenhilfen vom Staat gerettet werden. Das soll sich ändern: Die EU spricht sich für eine Steuer für Finanztransaktionen aus. Damit soll die Finanzindustrie an den Kosten der Krise beteiligt werden.

Europas Regierungen wollen Finanzprofis stärker für die Risiken in Haftung nehmen, die durch ihre spekulativen Geschäfte entstehen und für die bislang oft genug der Steuerzahler geradestehen muss. So wollen die europäischen Staats- und Regierungschefs nun dem Internationalen Währungsfonds (IWF) die Einführung einer internationalen Finanzmarktsteuer vorschlagen, wie am Freitag bekannt wurde. Die EU spricht sich dabei für die Einführung einer weltweiten Steuer für Börsengeschäfte oder vergleichbarer Instrumente aus.

Steuer wird positiv gesehen

Im Kreis der EU-Staaten werde eine solche Transaktionssteuer „von sehr, sehr vielen Mitgliedstaaten positiv gesehen“, sagte Kanzlerin Angela Merkel am Freitag. Ergänzend dazu seien auch Versicherungsgebühren im Handel oder effektivere Einlagensicherungsfonds denkbar. Mit dem Geld solle verhindert werden, dass noch einmal Banken – wie etwa die Hypo Real Estate (HRE) – vom Staat gerettet werden müssen.

Höhe noch nicht klar

Wie hoch die angedachte Transaktionssteuer sein dürfte, ist noch nicht klar. Sie ähnelt aber der sogenannten Tobin-Steuer. Diese geht auf eine Idee des US-Wirtschaftswissenschaftlers James Tobin aus den 1970er Jahren zurück, der eine Besteuerung aller Finanztransaktionen gefordert hatte – angedacht wurden damals niedrige Steuersätze um die 0,05 Prozent.

Deutschland lehnt Steuer auf Banker-Boni ab

Diskutiert wurde in Brüssel auch der britisch-französische Vorschlag einer Steuer auf Banker-Boni im nächsten Jahr. Dieser Vorschlag reagiert auf den als skandalös empfundenen Umstand, dass Zocker in den Banken bereits wieder dicke Zusatzzahlungen einstreichen, während die Staaten noch ihre Geldhäuser mit Rettungsschirmen und Finanzspritzen stützen. Merkel erklärte, sie habe viel Sympathie für die Idee, sehe aber „erhebliche Probleme im deutschen Steuerrecht“.