Essen. Unsere Berichte über krebserregende Chemie im Spielzeug haben große Beachtung gefunden. Viele Leser fragen: Worauf muss ich beim Spielzeugkauf achten? Ein Überblick über hilfreiche Produkt-Prüfzeichen.

Das „GS”-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) weist darauf hin, dass der Hersteller die EU-Spielzeugrichtlinie beachtet. Die regelt u.a. den Gehalt an Schwermetallen. Zusätzlich bedeutet „GS”, dass das Spielzeug auf Krebserreger getestet ist. Es enthält höchstens soviele polyaromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), das es in Deutschland als unbedenklich gilt. So dürfen PAK in Spielzeugen, die Kinder in den Mund nehmen, „nicht nachweisbar” sein. „GS” bedeutet nicht, dass gar keine krebserregende Chemie darin ist.

Das blaue „Proof”-Zeichen (Zertifiziertes Spielzeug) des TÜV Rheinland bedeutet, dass das Produkt zusätzlich zu den „GS”-Forderungen auf gefährliches Blei oder zinnorganische Verbindungen geprüft ist.

Vorsicht ist geboten beim „CE”-Zeichen. „Das ist ein reines Verwaltungszeichen, das alle Spielzeuge tragen”, erklärt Rainer Weiskirchen vom TÜV Rheinland. „Das bedeutet lediglich, dass sich der Hersteller schriftlich zur Einhaltung der EU-Spielzeugrichtlinie verpflichtet hat. Das Produkt wird aber nicht von einer unabhängigen Stelle geprüft.”

Viele giftige Spielzeuge erkennt man zudem am stechenden Geruch.