Düsseldorf. Die NRW-Landesregierung will gegen Krankenhäuser vorgehen, die niedergelassenen Ärzten für die Vermittlung von Patienten „Kopf-Prämien” zahlen. Die Bundesärztekammer hatte solche Prämien als „Bestechung” verurteilt.
Das Kabinett wird nach WAZ-Informationen am Dienstag eine Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes beschließen, um Kliniken Absprachen über direkte oder verdeckte „Zuweisungsprämien” künftig zu verbieten. Verstöße sollen mit der Streichung von Landesgeldern bestraft werden.
Die Bundesärztekammer hatte solche Prämien als „Bestechung” verurteilt, die Krankenhausgesellschaft aber über „fehlende Sanktionsmöglichkeiten” geklagt.