Essen. Werden die Einschränkungen bei nächtlichen Starts und Landungen auf Flughäfen gelockert? Noch ist der künftige Rahmen offen. Doch es gibt bereits heftige Reaktionen.

Das Bundesverwaltungsgericht war in letzter Zeit dazu übergegangen, bei Urteilen zu Aus- und Neubauten großer Flughäfen die Genehmigungen für Nachtflüge stark einzuschränken. In der schwarz-gelben Koalition aber gibt es die Befürchtung, dass ohne eine Gesetzänderung Deutschland seine Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Flughäfen wie Amsterdam, Paris und London einbüßt, wo Nachtflüge unbeschränkt erlaubt sind.

Die schon im Koalitionsvertrag festgelegte Absicht stößt auf massiven Widerstand. Rheinland-Pfalz will dem Vorhaben im Bundesrat einen Riegel vorschieben. Ministerpräsident Kurt Beck (SPD): „Anwohnern von Flughäfen sind weitere Fluglärmbelästigungen gerade in der Nachtkernzeit nicht zumutbar”.

Die AG deutscher Fluglärmkommissionen lud zur Krisensitzung ein. Ihr Vorsitzender Thomas Jühe sagte dieser Zeitung: „Wir haben die Befürchtung, dass die Regierung grundsätzlich Starts und Landungen in der Nacht erlauben will” – und Voraussetzung dafür nur der zusätzliche Einbau von Schallschutzfenstern sein würde.

Die Absicht, Nachtflüge generell zuzulassen, wird in der Koalition bestritten. Es sei geplant, „zu präzisieren”, dass auch wirtschaftliche und betriebliche Erfordernisse mit abgewogen werden müssten. Derzeit steht dagegen im Luftverkehrsgesetz, dass „auf die Nachtruhe der Bevölkerung in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen” ist.

NRW-Verkehrsminister Lutz Lienenkämper (CDU) erklärte, für die beiden wichtigsten Airports, Düsseldorf und Köln Bonn, gebe es Betriebsgenehmigungen, bei denen die „wirtschaftlichen Interessen der Flughäfen als Jobmotoren mit den berechtigten Anliegen der Anwohner beim Lärmschutz abgewogen wurden”.