Essen. Verkehrssünder können aufatmen: Das Bundesverkehrsministerium will die Flensburger Sünderkartei entschärfen. Die Punkte sollen ab 2012 automatisch nach drei Jahren gelöscht werden. Die Zahl der registrierten Autofahrer ist seit dem Handy-Verbot am Steuer deutlich gestiegen.

Das Bundesverkehrsministerium arbeitet mit Hochdruck an einem Gesetzentwurf, der die Eintragungspraxis in das Zentralregister beim Flensburger Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vereinfachen soll. Demnach sollen voraussichtlich mit dem Inkrafttreten der Novelle ab Anfang 2012 Punkte für Ordnungswidrigkeiten automatisch nach drei Jahren gelöscht werden, auch wenn neue Verstöße dazugekommen sind.

Bislang verjähren Punkte für geringfügige Vergehen nach zwei Jahren, wenn in dieser Zeit keine Eintragung dazukommt. Maximal können bislang Punkte fünf Jahre stehen bleiben.

Dies führt immer wieder zu Verwirrung darüber, wieviel Punkte einzelne Verkehrssünder haben. Vor allem aber gehe es bei dem Umbau „um mehr Transparenz”, so das KBA. Viele Verkehrssünder wüssten nicht, wieviel Punkte sie in Flensburg haben und wie sie sich über ihr Punktekonto informieren könnten. Dabei sei eine Nachfrage schriftlich jederzeit problemlos möglich.

Handy-Verbots am Steuer treibt Punkte in die Höhe

Zurzeit sind rund 8,7 Millionen Autofahrer in Flensburg registriert, 75 Prozent davon mit weniger als acht Punkten. Der Trend geht durch Verstöße gegen das Handy-Verbot am Steuer nach oben: 3,3 Millionen kamen 2008 dazu. Nur 3,1 Millionen wurden getilgt.

Das neue, einfache Verfahren wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt entwickelt. In der schwarz-roten Regierung war es unumstritten, und auch im schwarz-gelben Koalitionsvertrag steht es. Der neue Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) steht dem Vernehmen nach persönlich hinter einer möglichst schnellen Umsetzung der Reform.

In der Praxis bedeutet dies auch, dass notorische Raser, Drängler und Rotlichtsünder dann innerhalb kürzerer Zeit ihre Punkte verlieren. Allerdings ist dies nur eine absolute Minderheit. Mehr als 14 Punkte weisen nur 0,8 Prozent der Einträge beim KBA auf. Nur einer von 10 000 Autofahrern verliert im Jahr seinen Führerschein, weil er die Grenze von 18 Punkten erreicht.

Für Straftäter im Verkehr, etwa wegen Fahrerflucht verurteilte, verlängert sich die Tilgungsfrist. Bei Straftaten von fünf auf sechs Jahre, in Zusammenhang mit Alkohol von zehn auf zwölf Jahre.