Luxemburg. Deutschland muss die staatliche Riester-Förderung für private Altersvorsorge nachbessern. Gleich mehrere Regelungen schränkten die freie Wahl des Arbeitsplatzes und des Wohnsitzes unzulässig ein, entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH).
Die Riester-Förderung für Privat-Vorsorge muss nachgebessert werden. Die obersten EU-Richter gaben mit ihrem Urteil einer Klage der EU-Kommission gegen Deutschland in allen drei gerügten Punkten statt. Für Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) ist das eine Hiobsbotschaft: Deutschland drohen nach der Niederlage in dem Rechtsstreit spürbare Einnahmeverluste.
EU kippt Rückzahlungspflicht bei Umzug ins Ausland
Dagegen können sich alle Bürger freuen, die während ihres Arbeitslebens in Deutschland „riestern” und im Alter nach Mallorca oder Tirol auswandern wollen – oder in ihre griechische oder italienische Heimat zurückkehren. Denn die Richter verwarfen die bisherige Regelung, wonach Arbeitnehmer und Rentner die Förderung zurückzahlen müssen, wenn sie ins Ausland umziehen. Der EU-Gerichtshof hält die Klausel für unvereinbar mit europäischem Recht. Sie benachteilige Auswanderer und schränke die Freizügigkeit ein.
Verbraucherschützer raten zur Geduld
Verbraucherschützer raten zur Geduld. Da die Riester-Rente erst vor sieben Jahren eingeführt wurde, gebe es bisher ohnehin kaum jemanden, der bereits die Ansparphase hinter sich habe und mit Eintritt in das Rentenalter ins Ausland umgezogen sei. Entsprechend bestehe kein Anlass, gegenüber Behörden oder Versicherern aktiv zu werden.
Neben der Rückzahlungspflicht kippten die Luxemburger Richter zwei andere Riester-Vorgaben. Die Auflage, beim „Wohn-Riestern” das angesparte Kapital nur in Häuser und Wohnungen in Deutschland zu stecken, müsse Deutschland ebenfalls streichen. Gestrichen werden muss laut den Richtern auch der Ausschluss der 70 000 Bürger von den Vergünstigungen des Riester-Sparens, die momentan im benachbarten Ausland wohnen und Steuern zahlen, aber hier zu Lande arbeiten.
„Zeitnahe Änderung”
Das Finanzministerium beeilte sich, den zwölf Millionen Riester-Sparern zu versichern, dass sie nun keine Nachteile fürchten müssen. „Das Urteil lässt das System der Riester-Rente grundsätzlich unangetastet”, sagte ein Sprecher. Die angemahnten Änderungen würden „zeitnah umgesetzt”. Das freilich wird dem Fiskus Einnahmeeinbußen bescheren. Experten des Centrums für Europäische Politik schätzen, dass es den deutschen Steuerzahler 470 Millionen Euro kostet, wenn er künftige auswanderungswillige Rentner von der bisher geforderten Rückzahlungspflicht entbindet. Diese Summe kalkuliere sogar noch mit konservativen Annahmen, so die Experten – der Einnahmeverlust dürfte demnach noch wachsen.
Die Riester-Förderung gibt es seit 2002. Die geförderte Privatvorsorge soll das sinkende Niveau der gesetzlichen Renten ausgleichen. Wer einen Teil seines Einkommens in eine Riester-Altersvorsorge investiert, erhält einen staatlichen Zuschuss oder muss weniger Steuern zahlen.