Publizist und „Spiegel"-Autor Henryk M. Broder darf die freie Autorin Tanja Krienen auf seiner Internetseite nicht mehr als „antisemitischen Schlamperich” bezeichnen.
Hält sich Broder nicht an dieses Verbot, muss er laut Urteil des Dortmunder Landgerichtes 250 000 Euro Ordnungsgeld zahlen – oder wahlweise sechs Monate ins Gefängnis wandern.
Broder selbst zog es vor, gestern nicht zum Prozess zu erscheinen, ließ aber durch seinen Anwalt eine 238 Seiten starke Klageerwiderung überreichen. „Bemerkenswert, die Klage selbst ist ja nur vier Seiten dick”, stellte Kammervorsitzende Stefanie Zohren-Böhmer trocken fest. Das Verfahren lief in Dortmund, da die unter anderem in Valencia publizierende Autorin ursprünglich aus Unna stammt – und somit das Landgericht Dortmund zuständig ist.
„Schlamperich" auf der „Achse des Guten"
Auf seiner Internetseite „Die Achse des Guten” hatte Henryk M. Broder unverblümt kundgetan, was er von der Autorin Krienen hielt – und neben der Beleidigung „Schlamperich” auch deren transsexuellen Hintergrund verunglimpft. Auch dies wurde ihm gestern verboten. So darf „Herr Broder Frau Krienen nicht mehr als Herr Krienen bzw Herr/Frau Krienen anreden”, heißt es im Urteil.
„Meinetwegen hätte es wirklich nicht zu diesem Prozess kommen müssen. Aber irgendwann ist einfach Schluss, beleidigen lasse ich mich nicht”, sagte Tanja Krienen am Rande des Prozesses und fügte hinzu, es sei „bedauerlich, dass ein Publizist, der sich für eine freiheitliche Welt einsetzt, sich auf dieses Niveau begibt.” Das Verfahren hält die Justiz seit Oktober 2006 in Atem.