Bundestag: Ärzte sollen Fälle den Kassen melden. Heftige Kritik von Medizinern am „Petz-Paragraphen”.

Bochum. Wenn eine medizinisch nicht notwendige Schönheitsoperation, eine Tätowierung oder ein Piercing misslingt, sollen Versicherte künftig an den Krankheitskosten beteiligt werden können. Mit der Pflegereform hat der Bundestag am Freitag auch eine umstrittene Verpflichtung der Ärzte zur Meldung solcher Krankheitsursachen auf den Weg gebracht.

Rudolf Henke, NRW-Landesvorsitzender des Marburger Bundes, hält dies für eine „aberwitzige Idee”. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient werde massiv getrübt. Es sei hoch widersprüchlich, wenn man den Patienten dazu auffordere, frühzeitig zum Arzt zu gehen, ihm dann aber bei den Krankenkassen Ärger mache. Henke: „Ärzte dürfen nicht von den Kassen instrumentalisiert werden. Sie sind die Vertrauensärzte der Patienten, nicht der Kassen. Man sollte sie mit diesem Quatsch verschonen.” Auch die Gesundheitsexperten von FDP und Grünen, Daniel Bahr und Birgitt Bender, kritisierten den Passus als „Petz-Paragrafen”.

Klaus Hoffmann, Oberarzt der Haut-Universitätsklinik Bochum, hält nichts von dem Paragrafen. „Man kann mich nicht zwingen, dass ich die ärztliche Schweigepflicht breche.” Zwar soll, so Hoffmann, die Allgemeinheit nicht für die Folgekosten aufkommen, wenn es bei einer Schönheits-Operation zu Komplikationen kommt. Doch dann „muss der Arzt die Folgekosten übernehmen, der die Operation ausgeführt hat”.