Essen. Die Bundesregierung will Bankkunden künftig besser vor Falschberatung schützen. Dazu hat sie gestern einen Gesetzentwurf verabschiedet, nachdem die Verjährungsfrist für Falschberatung von drei auf zehn Jahre erhöht wird. Weiter müssen Bankberater künftig genau Protokoll führen.

Die Protokolle müssen von jeder Beratung angefertigt werden und sollen dem Ableger anschließend ausgehändigt werden. Darin stehen etwa Anlass und Dauer der Beratung sowie die Anlageempfehlungen.

„Die Protokollpflicht ist sehr positiv und liegt genau auf unserer Linie”, sagte Marco Cabras von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) der WAZ. „Als nächsten Schritt müsste die Beweislast ungekehrt werden.” Denn noch immer müssen Bankkunden, die sich schlecht beraten fühlen, nachweisen, dass die Bank tatsächlich falsch informiert hat. Zudem fordert der DSW-Sprecher bessere Prospekte für Anlageprodukte wie Zertifikate oder Fonds. Auf wenigen Seiten sollten die Fakten kurz und einfach formuliert sein.

Der verabschiedete Gesetzentwurf bezieht sich indes nur auf die Anlageberatung. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) kündigte an, die Regelungen auch auf die Vermittlung von Verischerungen und Krediten ausdehnen zu wollen. mit afp