Essen. Wohnen Eltern in NRW am falschen Ort, dann zahlen sie bei gleichem Einkommen für die Betreuung ihres Kleinkindes über 600 Euro mehr im Monat als andere. Über die Belastung entscheidet nicht das Einkommen, sondern der Wohnort.
Das geht aus einer Aufstellung der SPD-Fraktion hervor, die die Kindergarten-Gebühren für Zweijährige mit über 45-Stunden-Betreuung pro Woche in 172 von 396 NRW-Kommunen erfasst.
Für gut verdienende Familien gehören danach Wülfrath, Königswinter, der Rhein-Sieg-Kreis, der Kreis Recklinghausen, Gelsenkirchen, Bochum, Duisburg, Hagen und Mülheim mit bis zu 840 Euro monatlichem Beitrag zu den teuersten Kleinkind-Betreuungsorten von NRW. Am günstigsten wird in den Kreisen Düren, Siegen, Olpe und in den Städten Pulheim, Bünde und Troisdorf betreut (ab 235 Euro).
Spaltung im Land
„Das Ziel vergleichbarer Lebensverhältnisse im Land und der Chancengleichheit der Kinder wird klar verfehlt”, sagt SPD-Fraktionsvize Britta Altenkamp. Eine ähnliche Spaltung im Lande sei bei den Kita-Beiträgen für Drei- bis Sechsjährige zu sehen. „Die Gebühren treffen nicht nur Besserverdienende, sondern in vollem Umfang Normalverdiener. Über die Belastung entscheidet nicht das Einkommen, sondern der Wohnort.” So zahle ein Paar mit 12 000 Euro Monatsgehalt in Düren nur 235 Euro, ein Paar mit 5000 Euro in Kevelaer dagegen 489 Euro.
Einheitliche Tabelle abgeschafft
Als Ursache für die ungleiche Entwicklung sehen SPD und Grüne, dass die schwarz-gelbe Landesregierung 2006 die einheitliche Kita-Gebührentabelle für alle Kommunen abgeschafft hat und zudem fehlende Einkünfte aus Elternbeiträgen nicht mehr aus der Landeskasse ausgleicht. Damals habe die Beitragsobergrenze für Unter-Dreijährige Kinder bei 312 Euro gelegen. Seit 2006 müsse jede Kommune die Elternbeiträge selbst in ausreichender Höhe festlegen.
Familienminister Armin Laschet (CDU) rechtfertigt die Neuerungen: „Früher gab es zwar eine vom Land vorgegebene Tabelle, dafür aber nahezu keine U3-Plätze. Jetzt haben wir die Zahl an Betreuungsplätzen auf 44 000 vervierfacht und jede Kommune hat nun Entscheidungsfreiheit.” Dabei müssten die Städte bei der Gebühren-Berechnung die Einkommenslage weiterhin berücksichtigen. So zahle derzeit ein Viertel der Eltern gar keine Beiträge.