Essen. Wer ab dem 12. Januar in die USA reisen möchte, für den geht ohne Internet-Zugang nichts mehr. Der deutsche Reiseverband sieht praktische Vorteile durch diese Umstellung, der Datenschutzbeauftragte befürchtet eine Aushöhlung der Persönlichkeitsrechte.

Abdem 12. Januar verlangt das Heimatschutzministerium von Einreisenden aus Deutschland, dass sie vor ihrer Abreise im Internet ein Formular ausgefüllt haben. Der Stichtag ist also schon der 9. Januar, denn das Formular soll mindestens drei Tage vor der Abreise ausgefüllt sein, so wollen es die USA.

Grünes Formular für den Grenzschützer

Über Jahrzehnte war es eingespielt: Deutsche, die von der Visa-Pflicht für die USA meistens befreit sind, mussten erst auf dem Flug ein grünes Formular mit Fragen beantworten. Das war nach der Landung dem Grenzschützer vorzulegen.

Jetzt aber wandert dieses Formular mit unveränderten Fragen zur Person und zum Reisezweck ins Internet ab. Jutta Tatzelt vom US-Konsulat in Düsseldorf sagt, es werde auch Computer-Ungeübten nicht mehr als zehn Minuten zum Ausfüllen abverlangen.

Antworten auf Englisch

Auch eine deutsche Version ist verfügbar, die Antworten aber müssen auf Englisch gegeben werden. Das sei unproblematisch, glaubt Tatzelt, da es sich um Zahlen wie das Geburtsdatum handele und Auswahlmöglichkeiten in einem Menü angeboten würden.

Wer über keinen Zugang zum Internet verfügt, dem verspricht der deutsche Reiseverband Unterstützung. „Wer in einem Reisebüro bucht, der kann sich das Formular direkt ausfüllen lassen”, sagt Verbandssprecher Torsten Schäfer. Damit die Reisebüros nicht versehentlich falsche Informationen übermitteln, sollen sie den Kunden die Daten ausdrucken, die sie in den Computer eingegeben haben, und sie unterschreiben lassen.

Kritik der Datenschützer

Hier setzt die Kritik des deutschen Datenschutzbeauftragten Peter Schaar an. Wer die Daten von anderen eingeben lässt, müsse ihnen höchst sensible persönliche Daten preisgeben, kritisiert der Datenschutzbeauftragte. Zudem werden die abgefragten Daten künftig 75 statt zwölf Jahre lang gespeichert.

Der Nutzerkreis der Daten sei dabei unklar. „Völlig im Dunkeln bleibt, welche Behörden – auch von Drittstaaten – Kenntnis der Daten erlangen und für welche Zwecke sie letztlich verwendet werden”, sagt Schaar. Die Online-Erfassung bedeute eine neue Qualität der Datensammlung, da die Informationen sich künftig leichter auswerten, übermitteln und verknüpfen lassen.

Das Auswärtige Amt hält sich trotz der Kritik des Datenschutzbeauftragten bedeckt. Die Neuregelung sei zur Prüfung an die EU-Kommission übergeben worden, heißt es aus dem Ministerium. Da amerikanische Einreisebestimmungen auf europäischer Ebene bewertet werden, wird es vor einer europaweiten Verständigung auf eine Position wohl keine Reaktion aus Deutschland geben.

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