Stockholm. Ein herber Schlag gegen die Internet-Tauschbörsen: Die Betreiber von „The Pirate Bay” wurden zu hohen Strafen verurteilt.
Ein weltweit mit Spannung verfolgter Prozess ging mit unerwartet harten Schuldsprüchen zu Ende. Ein Gericht in Stockholm verurteilte die Betreiber der Internet-Tauschbörse Pirate Bay zu hohen Strafen. Wegen Verletzung von Urheberrechten wurden die schwedischen Betreiber Carl Lundström, Fredrik Neij, Peter Sunde und Gottfrid Svartholm Warg zu einjährigen Haftstrafen sowie Schadensersatz von 30 Millionen Kronen (2,74 Millionen Euro) verdonnert.
„Das ist ein Justizskandal ersten Ranges”, kommentierte Per Samuelsson, einer der sichtlich erschütterten Anwälte, den Ausgang des Prozesses und kündigte Berufung an.
Selbst die Anklageseite war überrascht von ihrem großen Erfolg. „Nur sehr wenige glaubten, dass die Macher tatsächlich ein Jahr Gefängnis bekommen würden”, räumte eine Sprecherin der betroffenen Filmunternehmen ein.
Mit der Datenpaket-Suchseite Pirate Bay, die es seinen rund 25 Millionen Nutzern weltweit auch nach dem Urteilsspruch noch ermöglicht, die neuesten Kinofilme, Musik-Alben und Computerspiele schnell, kostenlos aber illegal herunter zu laden, haben die Macher der Internetseite „Beihilfe zur schweren Urheberrechtsverletzung” geleistet, so die richterliche Begründung.
Das Urteil entspricht weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Das Schöffengericht hatte lediglich deren ursprüngliche 100 Millionen Kronen Schadensersatzforderung nach unten korrigiert. Die Staatsanwaltschaft hatte 20 Lieder, neun Filme und vier Computerspiele als Beweismaterial aus der Flut der über Pirate Bay getätigten Datentransaktionen herangezogen. Für die Härte des Urteils sei wichtig gewesen, dass Pirate Bay, entgegen der Behauptung der Angeklagten, nicht ideell, sondern in professionell-kommerzieller Form betrieben wird, so das Gericht.
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die Argumente setzten sich aber nicht durch. Einige der Angeklagten hatten geleugnet, überhaupt für die Seite verantwortlich zu sein. Ein Angeklagter behauptete, dass der überwiegende Teil des über Pirate Bay ausgetauschten Materials gar nicht urheberrechtlich geschützt sei.
Industrie feiert Sieg
All das wollten die Richter nicht akzeptieren. Immerhin unterstrich die Verteidigung zunächst aber erfolgreich, dass urheberrechtsgeschütztes Material nicht auf den Servern der Pirate Bay liegt, sondern nur auf denen der Benutzer. Die Anklage konnte daraufhin aber auf Beihilfe ausweichen. Auch die große gesellschaftliche Verbreitung Akzeptanz des Herunterladens von urheberrechtlich geschützten Materials in Schweden sei nicht berücksichtigt wurden, so die Richter.
Ironischerweise wurde, ähnlich wie die über die Pirate Bay vor den Filmpremieren verbreiteten Kinofilme, auch das Urteil am Abend vor dessen Veröffentlichung durch einen der Angeklagten Sunde auf der Seite Twitter im Internet verbreitet: „We lost”, schrieb er dort und fügte lakonisch hinzu: „Früher waren es nur Filme, jetzt kommen schon Urteile vor der offiziellen Veröffentlichung raus”.
Der Schadensersatz soll nun Musik- und Filmunternehmen zufließen. Eine Abschaltung der Pirate Bay komme aber nicht in Frage, so Peter Sunde, einer der Betreiber: „Nichts wird The Pirate Bay passieren. Das ist bloß Theater für die Medien”, sagte er. Die Anklageseite zeigte dagegen offenen Triumph: „Das ist fantastisch. Das Urteil ist ein Trost für alle, die gegen illegales Herunterladen gekämpft haben,” sagte Per Sundin, Schweden-Chef von Universal Music.