Berlin. Mit den Chefs der größten deutschen Unternehmen will Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im Januar 2009 besprechen, wie Entlassungen angesichts der beginnenden Rezession vermieden werden können. Das kündigte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm am Montag an.

Beim Krisengipfel am vergangenen Sonntag im Kanzleramt hatten Bundesregierung, Konzerne und Gewerkschaften über die Möglichkeit einer Jobgarantie diskutiert. Besonders Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hatte eine Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft, auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten, in Aussicht gestellt.

Kurzarbeit statt Stellenabbau?

Bei dem siebenstündigen Treffen im Kanzleramt waren unter anderem Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, Siemens-Chef Peter Löscher und der Telekom-Vorstandsvorsitzende René Obermann anwesend. Offenbar signalisierten die im Deutschen Aktienindex (Dax) vertretenen Unternehmen, dass sie Angebote der Regierung wie das gerade verlängerte Kurzarbeitergeld nutzen wollten, um Stellenstreichungen zu verhindern. Darüberhinaus diskutiert die CDU, Bestandteile des Kurzarbeitergelds, die normalerweise die Unternehmen zahlen müssen, durch den Staat zu übernehmen. Auch dies könnte es den Firmen erleichtern, Beschäftigte erst einmal zu behalten, anstatt sie schnell in die Arbeitslosigkeit zu schicken.

Skeptisch zu solchen Vorschlägen äußerte sich FDP-Generalsekretär Dirk Niebel. Das Ziel, Entlassungen zu verhindern, sei zwar „absolut richtig”, aber dennoch „eher ein Symbol”. Tatsächlich widerspricht es der ökonomischen Erfahrung, dass Unternehmen in einer scharfen Rezession so großherzig sind, überflüssige Jobs auf Kosten ihrer Gewinne zu konservieren.

Vermutlich stärkster Einbruch seit dem Krieg

Nach der Runde am Sonntag zeichnen sich weitere Umrisse des Programms ab, mit dem die Regierung den vermutlich stärksten Einbruch der Wirtschaft seit dem Zweiten Weltkrieg dämpfen will. Wie auch viele Ökonomen anregen, werden zusätzliche öffentliche Investitionen im Mittelpunkt stehen. Dabei geht es um staatliche Aufträge für den Bau von Straßen, Schulen und anderen Infrastruktureinrichtungen.