Essen. Als Polizist zur Karnevalssitzung zu gehen, ist normalerweise kein Problem. Doch nicht alles ist bei Kostümen und Accessoires erlaubt.
Wenig Regeln für Kostüme
Realistische Waffenimitate sind verboten
Polizei und Ministerium setzen auf Vernunft
Mit dem Beginn des Straßenkarnevals kann man wieder zahlreiche Cowboys, Polizisten oder als Piraten verkleidete Menschen auf den Straßen sehen - stilecht ist darunter vor allem, wer auf ein möglichst realistisches Kostüm und auf passende Accessoires setzt. Doch: Wer nicht aufpasst, der kann schnell mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Wir haben mit Experten gesprochen, was bei Karnevalskostümen und Spielzeugwaffen erlaubt ist und was nicht.
Bei der Kostümwahl können sich Jecken über relativ viel Toleranz freuen: „Im Grunde kann jeder das Kostüm an den Karnevalstagen anziehen, das er auch gerne tragen möchte“, sagt die Sprecherin der Düsseldorfer Polizei, Anja Kynast. Ein Polizeikostüm sei beispielsweise kein Problem: „Der Begriff Polizei ist nicht generell geschützt, von daher geht ein relativ echt wirkendes Kostüm mit passender Aufschrift in Ordnung."
Ausnahme: "Nur wenn es sich bei der Maskerade um eine echte Polizeiuniform handelt, dann macht sich der Träger wegen Amtsanmaßung strafbar“, erklärt Anja Kynast. Solch einen Fall hatte es im vergangenen Jahr in Düsseldorf gegeben, als ein bekannter DJ in einem echten Polizeidress auf einer Karnevalsparty aufgetreten war.
Gesetz zieht klare Grenzen für Spielzeugwaffen
Klare Regeln gibt es auch für Waffenimitate. An den Festtagen hätten die Polizisten zwar deutlich mehr Verständnis für das Mitführen von Pistolen, Säbeln oder Gewehrimitaten als im Alltag - kein Cowboy oder Polizist solle schließlich auf seine Pistole verzichten müssen. Aber trotzdem gelte immer das Waffenrecht, so Polizeisprecherin Kynast.
„Im Gesetz ist klar beschrieben, welche Arten von Spielzeugpistolen erlaubt sind und welche nicht“, sagt Wolfgang Beus, Sprecher des Innenministeriums. Es gilt: Je unrealistischer ein Nachbau ist – egal ob es sich um eine Hieb- oder Schusswaffe handelt –, desto weniger problematisch ist das Mitführen.
Täuschend echte Waffen werden eingezogen
Alles andere, etwa Repliken, sogenannte Soft-Airs oder auch echte Schusswaffen, die zuvor entschärft wurden, gelten in der Regel als sogenannte Anscheinswaffen – und sind damit in der Öffentlichkeit verboten. Auch der Besitz eines kleinen Waffenscheins hilft nicht weiter: Schreckschusswaffen, die sonst eigentlich legal mitgeführt werden können, dürfen bei öffentlichen Veranstaltungen laut Waffengesetz nicht getragen werden.
„Wer mit einer täuschend echt wirkenden Waffe angetroffen wird, der muss damit rechnen, dass ihm diese von der Polizei abgenommen wird. Erst kürzlich gab so einen Fall in Aachen“, sagt Anja Kynast. Würde etwa ein Karnevalist mit einem echt wirkenden Gewehr offen durch die Düsseldorfer Innenstadt spazieren, könnte er keine Toleranz erwarten: „Wir würden da genau so wie die Kollegen in Aachen handeln und eine solche Anscheinswaffe sofort einziehen“, erklärt die Polizeisprecherin.
Die Polizei will nicht als Geschmackswächter auftreten
Das Feiern in provokanten Verkleidungen, beispielsweise als Terrorist oder als Soldat, sei hingegen nicht untersagt: „Wir waren auch bei den sogenannten Horrorclowns sehr zurückhaltend. Denn grundsätzlich ist das Tragen solcher Kostüme nicht verboten“, so Kynast.
Über Stil will die Polizei so auch nicht wachen. Jecken und Narren sollten für ein fröhliches Miteinander lieber freiwillig darauf achten, mit ihrer Kostümwahl nicht anzuecken, rät Innenministeriums-Sprecher Wolfgang Beus: „Jeder sollte eigentlich schon von alleine darauf kommen, keine Verkleidung zu wählen, mit der man andere beunruhigt." Ansonsten, sagt er, "bleibt die Kostümwahl im Grunde nur eine Frage des guten oder eben auch des schlechten Geschmacks“.