Düsseldorf. Die Corona-Isolationspflicht bleibt in NRW bestehen. Patientenschützer kritisieren die uneinheitlichen Regelungen der Bundesländer.

In Nordrhein-Westfalen bleibt die Isolationspflicht für Personen, die sich mit dem Corona-Virus infiziert haben, auch weiterhin bestehen. Am Donnerstagvormittag hatten vier Bundesländer bekanntgegeben, dass die Isolationspflicht dort "zeitnah" abgeschafft werden soll: Bayern, Hessen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein.

Corona: NRW schließt sich Beschlüssen nicht an

NRW schließt sich diesen Beschlüssen – zumindest vorerst – nicht an. Auf Nachfrage beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW hieß es, die Landesregierung halte eine Isolierung von infizierten Personen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nach wie vor für erforderlich.

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Basis dieser Einschätzung seien die Empfehlungen des Robert Koch-Institutes (RKI), dieses empfiehlt nach wie vor eine Isolierung bei einer Covid-19-Infektion. Jede Landesregierung müsse für sich entscheiden, wie es die rechtlich unverbindlichen Empfehlungen des RKI umsetze. Da in NRW während der gesamten Pandemie die wissenschaftliche Expertise der Experten des RKI handlungsleitend gewesen sei, wolle man sich auch weiterhin danach richten.

"Wir beobachten den Verlauf des Infektionsgeschehens nach wie vor genau und sind im ständigen Austausch mit Experten, ob und wann Regelungen angepasst werden müssen", teilte Heiko Haffmanns vom Pressereferat des NRW-Gesundheitsministeriums mit.

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Doch an welche Regelungen müssen sich beispielsweise Berufspendler zukünftig halten, die zwar in NRW wohnen, aber in einem Bundesland ohne Isolationspflicht arbeiten – und umgekehrt? Haffmanns erklärte hierzu: "Wer in NRW wohnt, ist dort auch unter Isolierung und darf daher seine Arbeit in anderen Bundesländern oder im Ausland nicht aufnehmen."

Komplizierter sieht es für Menschen aus, die beispielsweise aus Hessen (ohne Isolationspflicht) nach NRW pendeln. Grundsätzliche gelte: Wer bisher nach dem Recht seines Wohnsitzlandes (auch im Ausland) keiner Quarantäne unterliege, komme auch nicht mit Überschreiten der Landesgrenze in Isolierung. Diese Regelung gelte auch an anderen Landesgrenzen, beispielsweise im österreichisch-deutschen Grenzverkehr, so das Ministerium. Wie genau sich die Pendler an ihrem Arbeitsplatz zu verhalten hätten, hänge allerdings von der konkreten Ausgestaltungen der Regelungen durch die einzelnen Bundesländer ab.

Hessische Pendler könnten zum Tragen von Masken am Arbeitsplatz verpflichtet sein

Denkbar wäre, dass hessische Pendler an ihrem Arbeitsplatz erscheinen dürfen, dabei allerdings eine Maske tragen müssen. Haffmanns führte aus: "Die Länder, die die Isolationspflicht aufheben wollen, haben angekündigt, dass anstatt der Isolierung Maskenregelungen für alle Innenräume außerhalb der eigenen Wohnung gelten sollen, also auch am Arbeitsplatz." Das Gesundheitsministerium wies zudem auf die Corona-Arbeitsschutzverordnung hin, nach der jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen.

Hessische Beschäftigte in Pflegeheimen, Krankenhäusern und allen Einrichtungen, in denen Beschäftigte einer Testpflicht unterliegen, dürften ihren Arbeitsplatz allerdings auch mit Abschaffung der Isolationspflicht weiterhin nicht betreten. Grundlage hierfür sei das Betretungsverbot der Coronaschutzverordnung.

Patientenschützer kritisiert Ende der Corona-Isolationspflicht

Dass die Insolationspflicht in vier Bundesländern zeitnah enden soll, sorgt bei der Deutschen Stiftung Patientenschutz für Kritik. Die Isolationspflicht verhindere die ungehinderte Ausbreitung des Virus, sagte Vorstand Eugen Brysch am Freitag in Dortmund. „Das schützt vor Leiden und Sterben“, betonte er. „Darüber hinaus werden infizierte Arbeitnehmer geschützt, einem Beschäftigungsdruck nachzugeben. Diese Fakten wischen Bundesländer vom Tisch, die die Isolationspflicht beerdigen.“

Wenn jetzt in jedem Bundesland in dieser zentralen Frage unterschiedliche Regelungen gelten sollen, ist das aus Bryschs Sicht chaotisch. „Schließlich überqueren allein Millionen Pendler täglich Ländergrenzen. Nicht selten sind das nur wenige Schritte.“