Düsseldorf. Während der Ferien gibt es keine Schultestungen. Das hat für Schülerinnen und Schüler, die an 3G-Veranstaltungen teilnehmen wollen, Konsequenzen.

In den Herbstferien benötigen Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen für die Teilnahme an 3G-Veranstaltungen einen aktuellen negativen Corona-Test. Das hat das Gesundheitsministerium in Düsseldorf auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur klargestellt. An 3G-Veranstaltungen dürfen nur gegen das Coronavirus Geimpfte, Genesene oder Getestete teilnehmen. Eigentlich gelten Schüler laut Coronaschutzverordnung „aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen“. Dieser Passus werde in den Ferien nun ausgesetzt, da die regelmäßigen Schultests in dieser Zeit wegfallen, erklärte ein Sprecher.

Corona-Tests bleiben für Unter-18-Jährige weiter kostenlos

Wo nur Personen nach der 3G-Regel - geimpft, genesen oder getestet - zugelassen sind, müssten auch Schüler das Ergebnis eines höchstens 48 Stunden alten Schnelltests vorlegen. Nach einem Bund-Länder-Beschluss bleiben die Tests für Unter-18-Jährige weiterhin kostenlos.

Sofern die Corona-Schutzverordnung es zulasse, dürfe ein Schnelltest auch durch einen gemeinsamen Selbsttest vor Ort ersetzt werden, sagte der Sprecher. Dies gilt demnach bei „Bildungsangeboten, Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit und Sportangeboten für Kinder und Jugendliche“. (dpa)