Düsseldorf. Bei Ungeimpften in Quarantäne entfällt ab 11. Oktober Anspruch auf Verdienstausfall. Laumann: Sie müssen für Folgen ihrer Entscheidung einstehen.

Das Land NRW erhöht den Druck auf Menschen ohne Covid-19-Impfschutz und zahlt ab dem 11. Oktober keinen Verdienstausfall mehr für Personen, die sich aufgrund einer behördlichen Anordnung in Quarantäne begeben müssen und nicht arbeiten können. Das Land setze damit einen entsprechende Paragraphen des Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes um, teilte das NRW-Gesundheitsministerium am Freitag in Düsseldorf mit.

Ausgenommen von der Regelung blieben Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Auch Genesene und Geimpfte, die aufgrund von Impfdurchbrüchen oder Neuerkrankungen in Quarantäne müssen, hätten einen Anspruch auf eine Entschädigung des Verdienstausfalls.

„Wir haben es mit einer Pandemie der Ungeimpften zu tun“, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). „Alle Expertinnen und Experten sind sich einig, dass das Impfen ein sehr wirksamer Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus ist.“ Wer sich die Freiheit herausnehme, sich nicht impfen zu lassen, obwohl medizinisch nichts dagegenspreche, müsse „für die Folgen seiner Entscheidung“ auch selbst einstehen.

Mehrere Bundesländer haben Aussetzung der Lohnfortzahlung bereits beschlossen

Bislang erhalten Betroffene, die sich in behördlich angeordneter Quarantäne befinden, auch dann eine Verdienstausfallentschädigung, wenn sie nicht gegen eine Corona-Infektion geimpft sind. Grund hierfür war ein in der Vergangenheit nicht flächendeckend zur Verfügung stehendes Impfangebot und die vergleichsweise kurze Zulassung der Impfstoffe. Da aber mittlerweile ein flächendeckendes Impfangebot zur Verfügung stehe, entfalle dieser Grund für eine Ausnahmeregelung, hieß es. Bislang hat Nordrhein-Westfalen 120 Millionen Euro für Verdienstausfallentschädigungen aufgewendet.

NRW ist nicht das erste Bundesland, das diesen Schritt geht. Zuvor hatten bereits Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz dies beschlossen. Weitere Bundesländer haben ähnliche Überlegungen. Unterstützung für die Pläne kam von der Bundesregierung. Es sei „unfair“ gegenüber der Solidargemeinschaft, wenn sie für den Verdienstausfall aufkommen müsse, obwohl es Impfmöglichkeiten gebe, sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am Freitag in Berlin.

Karl Lauterbach skeptisch: "Der Schuss könnte nach hinten losgehen“

Skeptisch zeigte sich SPD-Gesundheitsexperte Lauterbach. „Normalerweise bin ich immer für schärfere Maßnahmen, wenn es um Schutz vor Corona geht. In diesem Fall aber könnte der Schuss nach hinten losgehen“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Die Idee, dass Ungeimpfte erst für ihren Corona-Schnelltest selbst zahlen, dann einen PCR-Test machen und danach in unbezahlte Quarantäne gehen, ist zu schön, um wahr zu sein.“

Als schlechtes Beispiel führte Lauterbach die USA an, wo es keine bezahlte Quarantäne gibt. „Die erkrankten Menschen versuchen so durchzukommen. Das birgt zwei Risiken: Sie können andere anstecken und es drohen auch gesundheitliche Gefahren, wenn eine Corona-Erkrankung verschleppt wird.“

Patientenschützer werfen Laumann "Holzhammermethode" vor

Kritik zu dem Beschluss der NRW-Regierung kommt auch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz, sie wirft Gesundheitsminister Laumann eine gefährliche Holzhammermethode vor. "Das eignet sich fürs Festzelt und den Stammtisch und nicht für ein so hochsensibles Thema", sagte Vorstand Eugen Brysch.

Er befürchtet, dass Betroffene trotzdem zum Arbeitsplatz gehen, um nicht das Risiko tragen zu müssen, 14 Tage auf Lohn zu verzichten. Gerade in der Altenpflege, in der versucht werden müsse, die stark belasteten Mitarbeiter zu motivieren und zu halten, könnten solche Schritte die fatale Wirkung haben, dass noch mehr Arbeitnehmer gehen.

Von den Unternehmensverbänden hingegen kam Lob. Wer sich gegen eine Impfung entscheide, müsse mit Einschränkungen rechnen. „Das gilt auch für den Arbeitsplatz“, erklärte Hauptgeschäftsführer Johannes Pöttering. Arbeitgeber dürften keine einseitigen Nachteile haben, weil sich Beschäftigte nicht impfen ließen. „Wer nicht geimpft ist, deswegen in Quarantäne muss und daher seine Arbeit nicht machen kann, kann weder von der Allgemeinheit noch vom Arbeitgeber eine Weiterzahlung seiner Vergütung verlangen.“ Bisher zahlen Arbeitgeber im Quarantänefall den Lohn fort und können sich den Betrag dann von den kommunalen Landschaftsverbänden erstatten lassen.(epd/dpa)