Essen. CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet ist für eine Auskunftspflicht zum Impfstatus in allen Betrieben. Wie sehen Sie das? Stimmen Sie ab!
In der Debatte um eine mögliche Impfstatus-Abfrage unter Beschäftigten haben Arbeitgebervertreter klare Ansagen der Regierung gefordert. CDU-Kanzlerkandidat und NRW-Ministerpräsident Armin Laschet befürwortet eine Auskunftspflicht in allen Betrieben: "Der Arbeitgeber muss wissen, wer im Betrieb geimpft ist, um Schutzmaßnahmen ergreifen zu können", sagte der CDU-Vorsitzende am Montag beim "Wahlcheck" der "Heilbronner Stimme". Allerdings dürften Nicht-Geimpfte nicht diskriminiert werden. "Man muss das behutsam machen."
Bei Vertretern der Arbeitnehmerseite löste ein entsprechender Vorstoß für eine Auskunftspflicht dagegen Kritik aus. Wie stehen Sie zu der Frage, liebe Leserinnen und Leser: Sollten Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen dürfen? Stimmen Sie hier ab:
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Impfstatus abfragen? Die Mehrheit der Deutsche ist dafür
Die meisten Menschen in Deutschland sind dafür, dass Arbeitgeber wissen dürfen, ob ihre Mitarbeiter gegen das Coronavirus geimpft sind. 56 Prozent der Deutschen teilen diese Meinung, 19 Prozent sind dagegen, wie eine Umfrage des Instituts YouGov ergab, deren Ergebnisse der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegen. 18 Prozent sagen, dass dies auf die Arbeitssituation ankomme. 7 Prozent machen keine Angabe.
Dass Arbeitgeber ihrer Meinung nach wissen dürfen, ob ihre Mitarbeiter gegen das Coronavirus geimpft sind, sagen Anhänger von CDU/CSU am häufigsten (70 Prozent). Dass es auf die Arbeitssituation ankomme, sagen Anhänger der FDP mit 28 Prozent am häufigsten.
Arbeitsminister Heil gegen generelle Impf-Auskunftspflicht
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hält ein Recht des Arbeitgebers auf Auskunft über den Impfstatus seiner Beschäftigten nur in Ausnahmefällen für vertretbar. "Gesundheitsdaten von Beschäftigten sind besonders sensibel, dazu gehört auch die Frage einer Impfung gegen das Coronavirus", sagte die SPD-Politikerin unserer Redaktion. Ein Auskunftsrecht sei nur in bestimmten Fällen vorstellbar, "in denen es um besondere Gefährdungssituationen geht".
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) tendierte nach eigenen Worten zuletzt dahin, das Infektionsschutzgesetz so zu ändern, dass Arbeitgeber zumindest in den nächsten sechs Monaten nach dem Impfstatus der Beschäftigten fragen dürfen. Auch Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) ist dafür.
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hingegen ist gegen eine generelle Impf-Auskunftspflicht für Beschäftigte gegenüber den Unternehmen. Diese dürften die Gesundheitsdaten ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer generell nicht einsehen. Nach einer am Mittwoch vom Kabinett beschlossenen Änderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung dürfen Firmen den Impfstatus ihrer Beschäftigen bei ihren Hygienemaßnahmen berücksichtigen, wenn sie ihn kennen. (red/dpa)
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