Essen. Corona-Impfung in NRW: Lesen Sie hier, welche Dokumente Sie zum Impftermin mitbringen müssen und wo es diese zum Download gibt.
Was muss ich zur Impfung mitbringen?
Zum Termin für die Corona-Impfung ist der Personalausweis mitzubringen, falls vorhanden auch der Impfausweis.
Nicht zwingend erforderlich sind die folgenden Unterlagen, allerdings beschleunigt das Mitbringen der bereits ausgefüllten Unterlagen in zweifacher Ausfertigung den Prozess im Impfzentrum oder beim niedergelassenen Arzt:
- Einverständniserklärung (gilt nur für den ersten Termin!) und Anamnesebögen (bei beiden Terminen)
- Falls vorhanden: medizinische Unterlagen wie Herzpass, Diabetikerausweis oder Medikamentenliste.
Wo finde ich den Anamnese-Bogen?
Auf dem Anamnese-Bogen tragen Sie unter anderem ein, falls Sie schwanger sind, eine Vorerkrankung haben oder auf bestimmte Medikamente allergisch reagieren.
Im selben Dokument finden Sie auch die Einwilligungserklärung. Nur wenn diese unterschrieben wurde, wird die Impfdosis verabreicht.
Hier können Sie die Einverständniserklärung und Anamnese-Bögen herunterladen:
- Astrazenca und Johnson & Johnson: Anamnesebogen für Vektor-Impfstoffe (PDF, rki.de)
- Biontech und Moderna: Anamnesebogen für mRAN-Impfstoffe (PDF, rki.de)
Auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts finden Sie weitere Merkblätter in anderen Sprachen sowie in Leichter Sprache, sowohl für Vektor-Impfstoffe als auch für mRNA-Impfstoffe.
Wer keine Möglichkeit hat, die Unterlagen auszudrucken, kann die Terminbestätigung auch auf einem Smartphone, Tablet oder mobilem PC vorzeigen.
Ich habe meinen Impfausweis verloren, kann ich einen neuen bekommen?
Man kann beim Arzt einen neuen Impfausweis erhalten. Allerdings sollte dann nachgeforscht werden, welche Impfungen in der Vergangenheit stattgefunden haben. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfiehlt, Impfungen der vergangenen zehn Jahre aus ärztlichen Unterlagen zu ermitteln.
Auch anhand einer Blutuntersuchung kann herausgefunden werden, ob ein Impfschutz gegen bestimmte Krankheiten bereits vorliegt. Die Kosten müssen allerdings in der Regel selbst getragen werden.