Münster/Düsseldorf. . Der NRW-Verfassungsgerichtshof hat Anträge auf eine Rückkehr zum Präsenzunterricht an Schulen abgelehnt. So sei die Dauer des Verbots hinnehmbar.

Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat am Freitag Anträge auf eine Rückkehr zum Präsenzunterricht an den Grundschulen abgelehnt. Die Antragsteller - vier Schülerinnen und Schüler aus Düsseldorf, Köln, Lage und Leopoldshöhe - hatten geltend gemacht, die Untersagung des Präsenzunterrichts verletze sie in ihren Grundrechten.

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Ihre Eltern sahen das Recht auf Bildung und schulische Förderung verletzt. Distanzunterricht stelle für Grundschüler keine geeignete Unterrichtsform dar. Die Einschränkungen könnten mit der Corona-Pandemie nicht gerechtfertigt werden.

OVG für NRW stufte Schulschließungen als gerechtfertigt ein

Die Eilanträge blieben jedoch erfolglos. Der Verfassungsgerichtshof argumentierte, die Dauer der Schulschließungen bis zum 14. Februar sei hinnehmbar. Allerdings gab das Gericht der Landesregierung einige Hinweise mit auf den Weg.

Die Maßnahmen müssten immer den „konkreten tatsächlichen Verhältnissen im Land Nordrhein-Westfalen hinreichend Rechnung“ tragen, mahnten die Richter. Ziel müsse stets die größtmögliche Schonung der Grundrechte sein. Die Zumutung konkreter Einschränkungen bedürfe umso mehr der Rechtfertigung, je unklarer sei, inwiefern die untersagte Tätigkeit - in diesem Fall der Präsenzunterricht - wirklich zur Verbreitung des Virus beitrage. Ein anderes wesentliches Kriterium sei die Dauer der Einschränkung.

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Die Antragsteller waren zuvor schon mit Eilverfahren am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster gescheitert. (dpa)

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