Tempolimits gelten auch feiertags - die wichtigsten Urteile
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Essen. Autofahrer in Deutschland haben es nicht leicht, Richter an Verkehrsgerichten aber auch nicht. Sie haben es zu tun, mit Autofahrern, die vorgeben, von Hasen überholt worden zu sein und mit Eltern, die ihre Kinder nicht mehr erkennen. Zum Blitzmarathon präsentieren wir die wichtigsten Urteile.
40 km/h über Tempolimit ist nicht mehr fahrlässig
Wer über 40 Stundenkilometer schneller fahre als das Tempolimit erlaubt, der handelt nicht mehr fahrlässig, sondern übertritt die Verkehrsregeln bewusst und vorsätzlich. Das haben die Richter des Oberlandesgerichts Koblenz entschieden.
Ein Autofahrer, der mit 153 km/h geblitzt worden war, wo 100 km/h erlaubt waren, hatte behauptet, nicht auf den Tacho gesehen zu haben und quasi versehentlich zu schnell gefahren zu sein. Die Richter glaubten ihm nicht, er musste die für Vorsatz vorgesehene höhere Strafe akzeptieren. (AZ: 127 E 1 - 34/96)
Tempolimits gelten auch ohne Schilder
Außerorts müssen Geschwindigkeitsbegrenzungen hinter jeder Kreuzung wiederholt werden. Sonst kann derjenige, der auf die Straße einbiegt, nicht wissen, welches Limit hier gilt. Daraus zog ein Autofahrer den Rückschluss, dass ein Fehlen des Schildes bedeute, dass das Tempolimit aufgehoben sei. Er gab Gas - und wurde geblitzt
Seinen Einspruch ließen die Richter am Oberlandesgericht Hamm nicht gelten. Schließlich sei der Verkehrssünder nicht von einer Nebenstraße auf die Hauptstraße abgebogen. Er hätte also durchaus wissen können, welches Tempolimit gelte. (AZ.: 2 Ss OWi 524/01)
Oldtimer
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Radarfalle anzünden ist keine Brandstiftung
Tempolimits vor Schulen gelten auch feiertags
Tempolimits vor Schulen sollen Kinder schützen und sind deshalb häufig auf Wochentage beschränkt. Diese Logik dachte ein Autofahrer weiter und missachtete die Geschwindigkeitsbegrenzung, als er an Christi Himmelfahrt, einem Donnerstag, an der Schule vorbeifuhr.
Zu Unrecht, wie die Richter des Oberlandesgerichts Brandenburg urteilten: Dieser Interpretationsspielraum stehe dem Autofahrer nicht zu. Der Straßenverkehr, so ihre Begründung, erfordere einfache Regeln, daraus resultierende Unbequemlichkeiten müssten hingenommen werden.(Az: (2 Z) 53 Ss-OWi 103/13 (50/13))
Ein Autofahrer, der einen Starenkasten anzündet, der ihn wenige Minuten zuvor geblitzt hatte, macht sich nicht der Brandstiftung schuldig. Das hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden und damit ein Urteil des Amtsgerichts Clausthal-Zellerfeld revidiert.
Nach Ansicht der Revisionsrichter handelt es sich bei bei einer Radarfalle nicht um eine "technische Einrichtung", weshalb es sich nicht um Brandstiftung, sondern lediglich um Sachbeschädigung handeln könne. Eine gute Nachricht für den Angeklagten: Wegen Brandstiftung war er zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Das Strafmaß für Sachbeschädigung fällt deutlich niedriger aus. (Az. 1 Ss 6/13)
Bugatti von 1926 in Essen
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Wer schleicht, muss auch zahlen
Auch wer zu langsam fährt, wird bestraft
Wer ohne erkennbaren Grund deutlich langsamer fährt als erlaubt und damit den Verkehrsfluss behindert, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung - und riskiert ein Bußgeld.
Die Richter des Amtsgerichts Gernünden verurteilten einen Autofahrer, der auf einer Landstraße 40 km/h statt 100 km/h gefahren war, deswegen zu einer Geldbuße.
Autofahrer, dessen Tacho während der Fahrt versagen, können sich nicht komplett auf das Geschwindigkeits-Bewusstsein der anderen Verkehrsteilnehmer verlassen, indem sie im Verkehrsfluss "mitschwimmen".
Einem erfahrenen Autofahrer müsste die Geschwindigkeitsübertretung dennoch auffallen, urteilten die Richter. Geklagt hatte ein Autofahrer, der mit 126 Stundenkilometern statt der erlaubten 80 km/h geblitzt worden war.
Altes Schätzchen
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Wegen Blitzer-Foto vor das Verfassungsgericht
Blitzer-Fotos verletzen keine Persönlichkeitsrechte
Bis vor das Bundesverfassungsgericht hat sich ein Autofahrer geklagt. Sein Anliegen: Das bei einer Geschwindigkeitskontrolle von ihm geschossene Foto verletze seine Privatsphäre.
Ohne Erfolg. Die Richter nahmen seine Beschwerde nicht zur Entscheidung an. Zwar stelle das ohne seine Zustimmung entstandene Foto einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar, doch überwiege in diesem Fall die Sicherheit im Straßenverkehr.
Rasender Hase soll Blitzermessung beeinflusst haben
Höchstens 80 km/h gefahren, erklärte ein Autofahrer vor dem Amtsgericht Lüdinghausen. Da sei plötzlich ein Hase neben seinem Auto aufgetaucht, habe beschleunigt und sei vor seinem Auto über die Straße gerannt. Das müsse die Messung des Radargeräts verfälscht haben.
Die Richter glaubten ihm nicht. Denn einerseits war auf den Bildern von einem Hasen nichts zu sehen, andererseits wurden bislang keine Hasen mit mehr als 70 km/h gesichtet. Der Autofahrer musste zahlen.
Rolls Royce ist Bochums ältestes Auto
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Wer zweimal rast, muss zweimal zahlen
Zweimal geblitzt, zweimal gezahlt
Wer innerhalb einer Minute gleich zweimal geblitzt wird, muss auch zweimal Bußgeld zahlen. Zumindest dann, wenn es sich um Verstöße gegen unterschiedliche Tempolimits handelt. Das entschieden die Richter Oberlandesgerichts Hamm.
Im konkreten Fall war ein Autofahrer erst mit 141 km/h geblitzt worden, wo 100 km/h erlaubt gewesen wären, kurz darauf erwischte ihn eine andere Radarfalle: diesmal mit 97 km/h. Inzwischen galt allerdings ein Tempolimit von 80 km/h. Die Verstöße seien unabhängig, urteilten die Richter, deshalb müsste der Sünder auch zweimal zahlen.
Entschuldigungen der Verkehrssünder
Das sind die lustigsten, absurdesten und dreistesten Entschuldigungen von ertappten Verkehrssündern:
null
"Ich musste eben schon bezahlen. Könnten Sie dieses Mal bitte ein Auge zudrücken?"
Netter Versuch, lieber Hagener — aber Mengenrabatt gibt's beim Blitzmarathon im April 2014 nicht.
"In so 'nem Auto fährt man leicht zu schnell."
Aber der geblitzte Malermeister Reimund Heift aus Oberhausen gab den Beamten noch eine Idee mit auf den Weg: ...
"Der Innenminister sollte anstelle des Blitzmarathons mal einen Kriminalitätsmarathon machen."
Zahlen muss der Handwerker sein Knöllchen trotzdem.
"Ich bin doch gerade erst aus dem Bett..."
So wollte sich eine Mülheimerin beim Blitzmarathon im April 2014 "aus dem Schneider gähnen".
"Mein Tacho ist irgendwie kaputt."
Auch einleuchtend — aber beliebt machte sich der BMW-Fahrers aus Bochum damit bei der Polizei nicht.
"Ich kenne mich hier nicht aus."
Klar, kann passieren — aber dieser Geblitzte aus Düsseldorf wohnte ums Eck.
"Heute ist eh nicht mein Tag."
Die Ausrede dieses Düsseldorfers beim Blitzmarathon im April 2014 leuchtet absolut ein.
"Ich fahre so selten mit dem Wagen — der ist so schnell!"
Ein Mercedes-Fahrer beim Blitzmarathon im Juni 2013 in Dortmund.
"Das Auto ist so gut gerollt, deshalb konnte ich nicht bremsen."
Ein älterer Herr beim Blitzmarathon im Oktober 2012 in Herne. Er wollte sich bei VW beschweren.
"Ist doch noch keine 6, der Blitzmarathon hat doch noch gar nicht begonnen!"
Ein 34-Jähriger, der der Polizei am Morgen des dritten Blitzmarathons in Bochum mit 26 km/h zu viel in die Radarfalle ging.
"Mein Hund ist noch nicht stubenrein. Ich habe es eilig."
Ein junger Mann aus Kevelaer, der 1998 in Geldern mit Tempo 148 statt der erlaubten 100 geblitzt wurde.
"Ich musste den Motor warmfahren, ein kalter Motor verbraucht schließlich viel mehr Benzin."
Ein junger Mann aus dem Kreis Wesel beim Blitzmarathon im Oktober 2012.
"Krass! Das mit meiner Radarwarner-App hat wohl nicht geklappt!"
Ein Autofahrer, der beim Blitzmarathon in Krefeld mit dem Smartphone auf den Knien erwischt wurde.
"Ich habe erst nach dem Unfall einen Schluck auf den Schreck getrunken!"
Eine Autofahrerin in Parchim in Mecklenburg-Vorpommern, die im Juni 2013 nach einem Unfall als besonders redselig auffiel - und 1,61 Promille hatte.
"Der starke Wind hat mich angeschoben."
Ein 35-Jähriger, der im Oktober 2002 in Brandenburg mit 170 statt 120 km/h auf der A115 geblitzt wurde.
"Ich wollte nur die Lüftung einschalten."
Ein 31-jähriger Dortmunder, der beim Blitzmarathon im Oktober 2012 mit Warnblinklicht am Radarwagen vorbeifuhr. Er hatte keinen Führerschein.
"Ich musste hinter einer Biene herjagen um sie einzuholen und zu töten."
Ein Klassiker - 1984 in den USA zur originellsten Raser-Ausrede gekürt. Der Mann präsentierte dabei sogar eine tote Biene und gab hinterher zu, mehrfach mit der Masche durchgekommen zu sein.
"Mein Tempomat war defekt."
Ein Mann aus Herne, der 2006 mit 47 Stundenkilometern zu viel auf dem Tacho auf einer Autobahn erwischt wurde. Diese Argumentation ließen die Gerichte nicht gelten.
"Beim Gurt dachte ich, ich hätte ihn angelegt. Da ich heute Hosenträger trage, fühlen sich diese so an."
52-jähriger Autofahrer, der im Februar 2013 in Bielefeld mit dem Handy am Ohr erwischt wurde - und außerdem nicht angeschnallt war.
"Ich bin nicht zu schnell gefahren, ich bremse hier immer erst auf 30 runter."
Ein Herner, der mit Tempo 46 in einer 30er-Zone geblitzt wurde.
"Sie sind alle Clowns! Sie sind keine Polizisten! Dann sind sie grün, dann mal blau, dann beige. [...] Sie sind gefälscht!"
Eine 56-jährige Frau aus Würselen, die im September 2013 erst über Rot fuhr und dann das Stopp-Signal und die Anhaltekelle der Polizisten ignorierte.
"Gerade hat mich ein Freund angerufen und mich vor den Verkehrskontrollen der Polizei in der ganzen Stadt gewarnt."
Ein Autofahrer in Köln, der beim Blitzmarathon im Oktober 2012 von der Polizei beim Telefonieren am Steuer erwischt wurde.
"Am frühen Morgen war so wenig Verkehr, da war niemand gefährdet."
Eine 23-Jährige, die 2002 in Baden-Württemberg nachts um 3 Uhr innerorts mit Tempo 90 geblitzt wurde. Das Oberlandesgericht Karlsruhe ließ sich von ihrer Argumentation nicht überzeugen.
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