Düsseldorf. . Die FDP könnte wegen einer per Post verschickten Broschüre an NRW-Wähler bekommen. Finanziert wurde der Brief von FDP-Fraktionschef Brüderle aus Steuermitteln. Sollte festgestellt werden, dass es sich um Parteiwerbung handelt, wäre dies illegal.

Der FDP droht in der heißen Phase des NRW-Wahlkampfes eine Finanzaffäre: Der Fraktionschef der FDP im Bundestag, Rainer Brüderle, hat flächendeckend eine Postwurfsendung in NRW verteilen lassen – komplett bezahlt aus Steuermitteln. Die Papiere erwecken den Eindruck von Parteiwerbung. Sollte sich dieser Eindruck bestätigen, wäre das eine ungesetzliche Wahlkampffinanzierung. Die FDP bestreitet diesen Eindruck, eine Sprecherin sagt, es handele sich um eine zulässige „Informationskampagne“ über die Arbeit der FDP-Fraktion im Bundestag.

Tausende Briefe verschickt

Aufgefallen ist die Werbung am Wochenende am Niederrhein. Dort bekamen tausende Bürger ein persönliches Anschreiben von Rainer Brüderle in den Briefkasten. Darin beschwört Brüderle das zentrale Thema der FDP im NRW-Wahlkampf. „Unser Ziel ist Schuldenabbau.“ Schulden würden zu hohen Staatsausgaben verführen und Geld entwerten. „Jahrelang wurde der Eindruck erweckt, dass Staatsschulden keinem wehtun. Das ist falsch.“

Weiter erklärt Brüderle, die FDP setze sich für einen Abbau der Schulden ein. „Meine FDP-Kollegen im deutschen Bundestag und ich wollen einen ausgeglichenen Haushalt im Jahr 2014 erreichen. Dann können endlich Staatsschulden zurückgezahlt werden.“ Denn: „Auf Schuldenbergen können keine Kinder spielen.“ Dem Schreiben ist ein vierfarbiger Infoflyer beigefügt mit dem Titel: „Schulden abbauen, Geld stabil halten.“ Die FDP-Bundestagsfraktion erklärt, das „Postwurfspezial“ werde im ganzen Bundesgebiet verteilt.

Niederrhein als Zielgebiet der FDP-Post

Das besondere an dieser Werbung ist der zeitliche Zusammenhang mit den Wahlkämpfen in NRW und Schleswig Holstein – und dass die Post gerade am Niederrhein zuerst aufgetaucht ist, und nicht in strukturschwachen Ruhrgebiets-Städten.

Die Kampagne stützt sich auf einen Sonderdienst der Post für Parteien. Dieser firmiert unter dem Thema: „Menschen erreichen, Wähler aktivieren, Stimmen sichern.“ Darin gibt die Post interessierten Parteien den Tipp, für eher konservative Wähler „am besten ein persönliches Anschreiben“ zu verwenden und zusätzlich einen „Infoflyer“ beizufügen. Zusätzlich reicht die Post eine Checkliste aus. „Was möchten Sie mit ihrer Aktion erreichen? Stammwähler binden? Neue Wähler gewinnen?“

Der Service der Post ist umfassend. Dank einer Zusammenarbeit mit dem Institut „dimap“, dem „branchenführenden Markt- und Politikforschungsinstitut“ gebe es die „einzigartige Möglichkeit der Lokalisierung und zielgruppenspezifischen Auswertung von Adresspotenzialen.“ Sprich: Die Post verspricht, über dimap die Adressen der Bürger im Land auf ihr Wählerpotential zu durchleuchten.

Gericht setzt Grenzen

Für die FDP kann dieser Service zum Bumerang werden. Fraktionen im Bundes- oder Landtag dürfen zwar grundsätzlich über ihre Arbeit informieren und dazu Steuergeld ausgeben. Sie dürfen aber nicht ihre Partei finanzieren.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Grenzen gesetzt. Legale Öffentlichkeitsarbeit endet da, wo Wahlwerbung beginnt. Das höchste deutsche Gericht sieht in „reklamehafter Aufmachung“ der Fraktionswerbung „Anzeichen“ für „unzulässige Wahlwerbung“. Gerade für die Vorwahlzeit gelte ein „Gebot äußerster Zurückhaltung“ und das Verbot jeglicher mit Steuergeld betriebener Öffentlichkeitsarbeit in Form von „Arbeits-,Leistungs- und Erfolgsberichten“.

Eine Sprecherin von FDP-Spitzenkandidat Christian Lindner sieht die vom Verfassungsgericht gezogenen Grenzen nicht überschritten: „Mit der Informationskampagne „Freiheit bewegt“ kommt die Bundestagsfraktion ihrer Aufgabe nach, über die Arbeit der FDP im Deutschen Bundestag zu informieren.“

Die rot-grünen Wahlwerber sind alarmiert. Sie fordern von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) nun rasche Aufklärung.