Die Rechtslage ermöglicht es Kreditnehmern bei fehlerhaften Verträgen, ohne Gebühren aus teureren alten Verträgen auszusteigen.

Eine Umschuldung kann in der jetzigen Niedrigstuzionsphase laut Warentest bei üblichen Rahmenbedingungen eine Ersparnis über 15 Prozent der Kreditsumme bedeuten, also über 30 000 Euro bei einer Kreditsumme von 200 000 Euro.